11.08.2021

Werkleitungssanierung am Spangelnweg und an der Klausstrasse

Die Technischen Betriebe und das Tiefbauamt der Stadt Altstätten erneuern und erweitern die Werkleitungen im Gebiet Spangelnweg und Klausstrasse. Die Bauarbeiten beginnen am Dienstag, 17. August, und dauern rund 17 Wochen. Verschiebungen und witterungsbedingte Unterbrüche seien möglich, schreibt die Stadt in einer Mitteilung.

Von gk
aktualisiert am 03.11.2022
Die bestehende Abwasserleitung im Bachprofil wird aufgehoben und durch eine neue Leitung im Strassenkorridor ersetzt. Durch den Ersatz wird Platz geschaffen für den künftigen Ausbau des Stadtbaches. Die Wasserleitung aus Grauguss stammt aus dem Jahr 1947 und wird durch eine neue Kunststoffleitung ersetzt. Die elektrische Verkabelung der Liegenschaften im Gebiet Spangeln ist zum Teil in abgeschlaufter und gemuffter Bauart ausgeführt. Aus diesem Grund werden das Elektrizitätswerk und die Kommunikationsabteilung (Rii Seez Net) ihre Rohranlage erweitern und sämtliche Kabelleitungen zu den Liegenschaften sanieren. Die Swisscom Schweiz AG sowie das Gaswerk (GRAVAG Energie AG) sind ebenfalls am Projekt beteiligt und sanieren ihre Anlagen in Teilbereichen der Baustelle.Die Bauarbeiten erstrecken sich über eine Länge von 265 Metern und werden in drei Bauetappen ausgeführt. Gestartet wird an der Klausstrasse, auf der Höhe Schulhaus Klaus. Durch die zum Teil sehr engen Platzverhältnisse wird die Zu- und Durchfahrt bei allen Etappen für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Es wird ein «allgemeines Fahrverbot» und «Zubringer bis Baustelle gestattet» signalisiert.Betroffen ist auch der Fuss- und Schulweg zwischen Spangeln und Klausstrasse. Dieser muss ebenfalls gesperrt werden. Entsprechende Fussgängerumleitungen werden frühzeitig signalisiert.Zudem kann es immer wieder zu Einschränkungen und Behinderungen bei den Kreuzungen Klausstrasse, Kugelgasse, Spangelnweg und Ringgasse kommen.Die Sanierungen sind notwendig, um weiterhin eine sichere und störungsfreie Ver- und Entsorgung zu gewährleisten. Leider sind Behinderungen und Lärm nicht zu vermeiden. Alle beteiligten Bauunternehmungen sind bestrebt, die Unannehmlichkeiten möglichst gering zu halten.