Region 24.02.2022

Wegen Richtplan-Eintrag: Nochmals ein Mitwirkungsverfahren zu Rhesi

Die Regierung hat die Anpassung 2021 des Richtplans erlassen. Beim Hochwasserschutzprojekt Alpenrhein, Rhesi, soll die geplante Festsetzung im Richtplan einer erneuten Mitwirkung unterstellt werden.

Von sk
aktualisiert am 09.11.2022

Wie die Staatskanzlei zu den neuesten Anpassungen im kantonalen Richtplan mitteilt, sah die Anpassung 2021 für das Hochwasserschutzprojekt Rhesi vor, ein neues Koordinationsblatt im Richtplan aufzunehmen. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse soll das Koordinationsblatt im Bereich der Ökologie, der Wasserversorgung und der Landwirtschaft genauer präzisiert und ergänzt werden. Zudem soll ein Grundlagenbericht zeigen, wie die Interessen bei der Projektentwicklung stufengerecht abgewogen wurden.

Das überarbeitete Koordinationsblatt und der Grundlagenbericht werden in einer nächsten Richtplan-Anpassung einer Mitwirkung und Vernehmlassung unterstellt. Genehmigung im zweiten Halbjahr 2022Der Richtplan steuert die räumliche Entwicklung des Kantons St. Gallen. Er wird jährlich angepasst, um die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht aufzunehmen. Bis Ende März 2021 führte das Bau- und Umweltdepartement eine Vernehmlassung zum Entwurf der Richtplananpassung 2021 durch. Die Ergebnisse und die Stellungnahme der Regierung zu den Vernehmlassungsantworten sind in einem Bericht zusammengefasst. Der Bericht wird im Internet veröffentlicht und allen Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern zugänglich gemacht.

Die Genehmigung durch den Bund wird im zweiten Quartal 2022 erwartet. Sämtliche Unterlagen zur Richtplananpassung 2021 sind auf der Webseite des Areg veröffentlicht.