Heerbrugg Der Schulrat der Oberstufe Mittelrheintal (OMR) ersuchte den Gemeinderat Au um Genehmigung des Reglements «Videoüberwachung auf Schularealen der Oberstufe Mittelrheintal». Der Gemeinderat teilt mit, dass er das Reglement der OMR gemäss Art. 18 des Polizeireglements der Politischen Gemeinde Au antragsgemäss genehmigt. Der rechtmässige Umgang mit dem Videomaterial liegt in der Verantwortung der Schulgemeinde. Der Entscheid des Gemeinderates wird im amtlichen Publikationsorgan (www.publikations-plattform.sg.ch) gemäss Art. 20 des Polizeireglements veröffentlicht. Die Oberstufe Mittelrheintal wird das Reglement zudem dem fakultativen Referendum unterstellen.