Bisher waren die einzelnen Gebühren der Abfallwirtschaft separat geregelt. Die Gebühren für die illegale Entsorgung wurden dabei gleich überarbeitet und auch präzisiert.Unrechtmässig entsorgter Abfall: Busse verdoppeltBeispielsweise werden die Pauschalgebühren für unrechtmässig entsorgte Abfälle bei kleineren Verstössen neu mengenabhängig und nicht mehr pro Ereignis verrechnet. Der Maximalbetrag wurde von 1000 auf 2000 Franken erhöht – zuzüglich externer Kosten. Damit wird eine verursachergerechte Verrechnung der entstandenen Kosten sichergestellt. Mit dem Bau der Halbunterflurbehälter ergeben sich ebenfalls Veränderungen in der Abfallentsorgung, welche im neuen Gebührentarif nun ebenfalls berücksichtigt wurden. Der neue Gebührentarif ist auf www.heiden.ch aufgeschaltet und dort einsehbar. (gk)