Der Anhänger war mit Weizen beladen und wog über elf Tonnen. Nach Abzug der Toleranz überschritt der Anhänger damit das zulässige Gewicht um 290 Prozent. Dem 46-jährigen Landwirt wurde die Weiterfahrt untersagt. Er wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt.