Für mich wirft der Artikel noch weitere Fragen auf: 1. Ist es verpflichtend, die UPRT mittels Kunstflug Loopings durchzuführen oder gibt es auch andere Möglichkeiten? 2. Wie viele der Kunstflüge, die durchgeführt werden, sind Pflichtfüge und wie viele werden darüber hinaus durchgeführt? 3. Wie ist der Anteil an Flüge von Piloten aus dem Kanton? 4. Ist die FFAC eine unparteiische Organisation (Stiftung mit Sitz in 9434 Au)? 5. Wie ist die Aussage zu bewerten «77 Dezibel seien … eher gering». Wikipedia schreibt dazu: „Geräusche von 65 bis 75 dB(A) bewirken im Körper Stress. Dieser kann zu arterieller Hypertonie (Bluthochdruck), Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Myokardinfarkt (Herzinfarkt) führen. Lärm kann auch für eine Verminderung der Magensekretbildung sorgen und Ursache von Magengeschwüren sein.»
Schaut man sich schweizerische Lärmschutzverordnung 814.41 an, stellt sich mir die Frage, wie man für ein Wohngebiet 77 dB als akzeptabel einordnen möchte.
Sepp Lais, Marbach