Wie den beiden Artikeln zu entnehmen ist, handelt es sich nicht um Siedlungsabfälle, sondern um Grüngut, also um einen Rohstoff, aus dem Biogas und wertvoller Kompost gewonnen werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde das eingesammelte Grüngut jeweils nicht der Verbrennung, sondern den anderen Verwendungszwecken zuführt und dafür Einnahmen generiert.
Vor der Einführung der Grünabfallgebühren durch die Gemeinde Au-Heerbrugg hätte diese der Bürgerschaft Rechtsmittel empfehlen sollen, die gegen diese unpässlichen Massnahmen ergriffen werden können. Unpassend in einer inflationären Zeit mit hohen Energiepreisen. Schliesslich hat auch die Diepoldsauer Kantonsrätin Carmen Bruss vor einiger Zeit einen Vorstoss im Kantonsrat für den Verzicht auf die Grünabfuhrgebühr unternommen.
Walter Köppel, Au