Berneck 06.12.2022

Grünabfuhr: Wir sollten Subventionen bekommen

«Nicht alle führen die neue Marke ein», Ausgabe vom 2. Dezember

Von Myrtha Mathis
aktualisiert am 06.12.2022

Interessant, wie unterschiedlich die Gemeinden das vom Bund vorgeschriebene Verursacherprinzip anwenden. Spannend ist es in Berneck, weil man nur raten kann, wogegen man nun das Referendum ergreifen sollte und wie hoch denn so eine Gebühr ausfallen könnte. Warum entspricht eine Grundgebühr bei zehn Abfuhren dem Verursacherprinzip? Was zählt als Liegenschaft?

Meine Nachfrage bei der Gemeinde, ob eine Anlage mit Stockwerkeigentum als eine einzige Liegenschaft zähle, konnte nicht beantwortet werden.

Im Nachtrag I zum Abfallreglement steht, dass der Gemeinderat eine Gebühr zur Finanzierung der Grünabfuhr und weiterer Aufwendungen erhebt. Welcher Art sind diese weiteren Aufwendungen?

So kreativ nun die Gemeinden bei der Einführung einer Gebühr sind, frage ich mich, warum wir Gartenbesitzerinnen und -besitzer nicht auch kreativ werden und die Gemeinden und den Kanton beauftragen, die für Biodiversität bereitgestellten Direktzahlungen anzufordern. Wir tragen dazu bei, dass Flora und Fauna gedeihen, Wasser noch versickern kann, Bäume, Sträucher und Fassadenbegrünungen Hitze abhalten und den CO2-Ausstoss verringern. Teiche und Tümpel sind Heimat für Amphibien und Insekten. 2022 waren im Subventionstopf für Biodiversität 414 Millionen Franken bereitgestellt. Wir sollten wirklich darüber nachdenken. Es bleibt voraussichtlich weiterhin spannend.

Myrtha Mathis, Berneck


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