Gemeindeautonomie in Ehren, aber vor allem dort, wo sie Sinn ergibt. Der Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal KVR ist zuständig für die Entsorgung von Abfällen in 13 Rheintaler und drei Appenzeller Gemeinden. Und das funktioniert gut, die Entsorgung ist gewährleistet. Besten Dank den Arbeitenden für diese Tätigkeit, die kein Honigschlecken ist! Ab dem Jahr 2023 müssen diese Gemeinden gemäss Bundesgesetz die Kosten für die Grüngutabfuhr nach dem Verursacherprinzip regeln. So weit so gut; aber was lesen wir in dieser Zeitung am Freitag, 2. Dezember? «Nicht alle führen die neue Marke ein.»
Berneck, Rüthi, Walzenhausen und Oberegg lösen die Angelegenheit mit einer Grundgebühr. Das ist meiner Ansicht nach eine wesentlich bessere Lösung, als die mühsame Angelegenheit mit den Marken.
Gebührenmarken vergällen die Lust aufs Gärtnern
Die Marken kosten in neun Gemeinden 5 Franken, in einer Gemeinde 4 Franken und in zwei Gemeinden 6 Franken. Gemeinsam sind das dann wieder die 16 Gemeinden, die dem KVR angehören. Schaffen es die Delegierten der Gemeinden, die im Zweckverband die Steuerzahlenden vertreten, nicht, eine gemeinsame Gebühr zu schaffen? Gemäss dem erwähnten Zeitungsartikel lassen nicht alle dem Zweckverband angeschlossenen Gemeinden das Grüngut durch den KVR abführen, sondern haben eigene Lösungen.
Diese neuen Gebühren sind ein Ärgernis und vergällen die Lust auf gepflegte Gartenanlagen.
Die Biodiversität wird nicht gefördert, stattdessen werden eher die Steingärten zunehmen.
Aber Neophyten entsorgen - dazu werden die Hobbygärtnerinnen- und gärtner aufgefordert!
Man könnte einen Sack Neophyten gegen die Abfuhr von Grüngut tauschen! Sicher nicht ernst gemeint, aber eine Pauschalgebühr über die Grundsteuer erheben, das wäre eine sinnvolle Lösung. Vielleicht kehrt doch noch Vernunft ein? Oder muss ich mir noch eine Grüngutwaage kaufen?
Bruno Baumberger, Au