Bund und Kanton haben das Raumplanungs- und Baurecht revidiert. Diese Revision ist von allen St. Galler Gemeinden bis 2028 auf kommunaler Ebene umzusetzen. Seit 2018 hat der Gemeinderat in enger Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro den Zonenplan angepasst und das Baureglement komplett überarbeitet. Die Widnauer Bevölkerung wurde mit digitalen Angeboten wie dem Ortsplanungs-Wiki und Video-Beiträgen, öffentlichen Infoveranstaltungen und individuellen Gesprächsangeboten einbezogen. Im Herbst 2022 führte die Gemeinde das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.
Die Mitte Widnau hat sich sehr aktiv am Mitwirkungsverfahren beteiligt. Ein parteiinternes Gremium mit Fachleuten hat die neue Ortsplanung im Detail geprüft und dem Gemeinderat schriftlich ihre Einwände und Optimierungsvorschläge eingereicht. Das parteiinterne Gremium von Die Mitte hat sich auch in direkten Gesprächen mit den Fachpersonen der Gemeinde ausgetauscht.
In diesen sehr intensiven Gesprächen wurden insbesondere die Grösse der Kernzone, der Gestaltungsbeirat, die Grünflächenziffer und der ökologische Ausgleich im Detail besprochen. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt werden kann. Erfreulicherweise sind viele Anliegen unserer Partei aus beiden Mitwirkungsrunden in den vorliegenden Zonenplan und das Baureglement eingeflossen. Die Mitte bedankt sich bei den Vertretern der Gemeinde Widnau und dem Fachbeirat für die intensiven und konstruktiven Gespräche im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens.
Die Mitte ist nach wie vor der Überzeugung, dass ein zu grosses Gebiet als Kernzone ausgeschieden wurde und die Kompetenzen des Gestaltungsbeirates im Baureglement zu wenig klar geregelt sind.
Es gibt auch einige Bestimmungen im Baureglement, die sich in der Praxis als problematisch erweisen dürften. Dennoch steht die Mitte hinter der neuen Ortsplanungsrevision. Sowohl der Zonenplan als auch das Baureglement sind in der Gesamtbetrachtung gute Kompromisse und für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Widnau richtungsweisend. Als Partei hat sich Die Mitte Widnau nicht mit den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Liegenschaftsbesitzers auseinandergesetzt. Es liegt deshalb in der Verantwortung jedes einzelnen Bürgers zu prüfen, ob der neue Zonenplan und das neue Baureglement seinen persönlichen Interessen Rechnung tragen. Wenn nicht, besteht bis zum 10. März 2023 die Möglichkeit, Einsprache zu erheben.
Tanja Strauch-Frei, Die Mitte Widnau