05.06.2023

Der Ausnahmezustand muss eine Ausnahme bleiben

Abstimmung über die Verlängerung des Covid-19-Gesetzes am 18. Juni.

Von Manuel Cadonau, Au
aktualisiert am 05.06.2023

Am 18. Juni haben wir die Möglichkeit, über die Verlängerung des Covid19-Gesetzes abzustimmen. Die Argumente gegen das Covid-Gesetz sind zahlreich und fundiert. Erstens hat der Bund die Pandemie selbst für beendet erklärt und alle Massnahmen aufgehoben. Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese ausgelaufenen Teile des Gesetzes zu verlängern und damit massive Eingriffe in unsere Grundrechte zu rechtfertigen. Zweitens ermöglichen die verlängerten Gesetzesbestimmungen die Einführung diskriminierender Massnahmen wie des Zertifikats und des Contact-Tracings. Dies verletzt unsere Grundrechte und führt zu einer Zweiklassengesellschaft. Drittens ist das Zertifikat international nur von wenigen Ländern akzeptiert, während der weltweit anerkannte Impfausweis für Auslandreisen ausreicht. Ein Covid-Zertifikat bietet also keinen Mehrwert und hat keine Garantie für die Einreise in andere Länder.

Des Weiteren ermöglicht die Verlängerung des Covid-19-Gesetzes dem Bundesrat, die Freiheit der Bevölkerung jederzeit massiv einzuschränken. Unser demokratisches Gefüge und die Rechte von Volk und Parlament dürfen nicht weiter beschnitten werden. In den letzten Jahren wurden wir in der Schweiz auf unvorstellbare Weise gespalten. Wir wurden in Gute und Böse eingeteilt, Freundschaften zerbrachen, und ein Klima der Angst und des Misstrauens breitete sich aus. Mit einem Nein können wir diese dunklen Zeiten hinter uns lassen und wieder zur Einheit finden.

Meiner Ansicht nach ist es sinnlos, die gesetzliche Grundlage zu verlängern, da die Pandemie bereits vorüber ist. Die getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus waren unverhältnismässig, da sie der Bevölkerung nicht den versprochenen Schutz geboten haben und stattdessen Leid verursacht haben. Ausserdem bieten die mRNA-Impfstoffe keinen Schutz vor Ansteckung und Weiterverbreitung, wie von Experten zugegeben wurde. Ein erneuter Zwang zur Impfung im gewissen Branchen darf nicht wieder zugelassen werden. Die verlängerten Bestimmungen ermöglichen auch, dass experimentelle Medikamente gegen Covid-19 weiterhin importiert und verwendet werden können, auch wenn sie in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Die SVP ist die einzige Regierungspartei, die sich gegen die Änderungen des Covid-Gesetzes ausspricht. Aus all diesen Gründen braucht es am 18. Juni ein überzeugtes Nein.

Manuel Cadonau, Au
Vorstandsmitglied SVP Au/Heerbrugg

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