12.03.2021

Zwei Täter: Frehner und Germann

Zurückhaltung bei der Nennung von Täternamen kannte die Redaktion früher nicht.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Soll die Nationalität von Tätern in Polizeimeldungen genannt werden? Der Kanton Zürich hat diese Frage gerade erst an der Urne bejaht. Früher waren die Medien weit weniger zimperlich. Nicht nur die Herkunft, auch Namen von Opfern und Tätern wurden hemmungslos bekannt gegeben.Landwirt mit Sense traktiertAm 30. Juni 1928 berichtete der «Rheintaler» unter dem Titel «Hiobsbotschaften» über einen verhängnisvollen Streit, der sich in Willisau zugetragen hatte. Der 48-jährige Landwirt Christian Germann, Vater von acht noch schulpflichtigen Kindern, wurde «nach kurzem Wortwechsel von seinem 31-jährigen Knecht und Bruderssohn Christian Germann (Täter und Opfer hiessen offenbar gleich, Anm. der Red.) angefallen und mit der Sense derart traktiert, dass ihm der linke Arm, Bauch und Gedärme durchschnitten wurden und er nach kurzer Zeit verschied».Der Täter habe nach heftigem Kampf verhaftet werden können, erfährt die staunende Leserschaft. Statt von der Unschuldsvermutung auszugehen, schrieb die Zeitung über den Täter, er stehe «im Ruf abnormaler Veranlagung».Metzgerbursche stahl rohe HäuteAuch im Rheintal wurde bei weit weniger schwerwiegenden Taten der Name von Tätern schonungslos genannt. So wurde «direkt aus dem Tram beim Rathausplatz ein Metzgerbursche namens Frehner, der zurzeit hier in Arbeit stand, verhaftet. Derselbe machte den Güterexpeditionen Altstätten, Heerbrugg und Rheineck nächtliche Besuche und entwendete von den Bahnrampen rohe Häute».Die gestohlene Ware habe «Frehner unauffällig weiterverkauft. Der Handel florierte und der Dieb fühlte sich ganz sicher in seinem Handwerk».[caption_left: In Altstätten wurde ein Metzgerbursche namens Frehner verhaftet, weil er Häute gestohlen hatte.]Nachdem ein Gerber aus Berneck Häute zum Versand zur Station Heerbrugg gebracht hatte, entwendete Frehner von diesem Transport ebenfalls einige Häute und brachte diese «zufällig dem richtigen Eigentümer und Versender zum Verkaufe. Der Gerber, nichts ahnend von diesem Gaunerstück, zahlte dem Dieb seine ihm gestohlenen Häute wieder prompt aus». Allerdings kam man dem Täter schon bald auf die Schliche.Der Zeitungsbeitrag im «Rheintaler» endete so: «Der schneidige Empfang vom hiesigen Polizeiwachtmeister flösste Frehner so viel Respekt ein, dass Tinte und Feder zu einem Geständnisse nicht mehr notwendig waren.»Die Milch mit Wasser gestrecktWährend heutzutage Drogenhändler ihren Gewinn erhöhen, indem sie Kokain strecken, betätigten sich früher Milchhändler in ähnlicher Weise.In St. Gallen wurden «an einem Tage» acht Milchhändler mit 470 Franken gebüsst, wie der «Rheintaler» – damals «Rheinthaler» – am 13. März 1907 berichtete. Die Gebüssten hätten es «vorgezogen, die Milch mit Wasser gemischt statt pur zu servieren». Auch die Untersuchungskosten wurden ihnen aufgebürdet.Anders als bei der Nennung von Täternamen herrschte erstaunlicherweise Privatheit, wenn es um das Betreten von Grundstücken ging. Am 27. April 1901 unterrichteten die «Kindergartenkommission und Wilh. Schachtler» die Leserschaft in einem Inserat, dass «alles unberechtigte Betreten unserer Liegenschaft beim Bild» verboten sei. Es wurde eine Strafe von fünf Franken angedroht.Heute sind die Menschen auf vergleichbaren Arealen willkommen, sofern sie ihren Abfall vorbildlich entsorgen.

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