Am Sonntag, um 21.45 Uhr, ist ein 40-jähriger Autofahrer auf der Staatsstrasse in Rebstein angehalten worden. Er wurde als fahrunfähig eingestuft. Weiter wurde festgestellt, dass er keinen Führerausweis besitzt und Betäubungsmittel im Auto mitführte. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte eine Blut- und Urinprobe.
Am Montag, um 3.21 Uhr, ist auf der Autobahn A13 in Höhe Montlingen ein 64-jähriger Autofahrer angehalten worden. Er wurde als fahrunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte die Entnahme einer Blut- und Urinprobe. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.
In Uznach wurde Sonntagnacht ein 29-jähriger Autofahrer angehalten. Eine beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 1.00 mg/l. Der Mann konnte den Führerausweis nicht beibringen, ihm wurde jedoch die Aberkennung eröffnet. Am Montagmorgen, kurz vor 4.20 Uhr, wurde derselbe Mann, trotz vorgängiger Aberkennung des Führerausweises, wieder in seinem Auto fahrend angehalten. Diesmal ergab die beweissichere Atemalkoholprobe einen Wert von 0.85 mg/l.