09.09.2022

Zwei Bernecker Torkel sollen geschützt werden

Die in der Gemeinde Berneck geltende Schutzverordnung geht auf das Jahr 2006 zurück. Um sie gegebenenfalls zu aktualisieren, liess der Gemeinderat den Klumpentorkel im Eichholz sowie einen weiteren Torkel im Weiler Husen vom Architekten Arnold Flammer, St. Gallen, begutachten.

Von Monika von der Linden
aktualisiert am 02.11.2022
Dieser stuft beide Objekte als schützenswert ein. Laut kantonaler Denkmalpflege hat der Torkel in Verbindung zum benachbarten geschützten Haus kantonale Bedeutung. Den Klumpentorkel bewertet sie als von kommunaler Bedeutung. Nach Abschluss einer Mitwirkung folgerte der Gemeinderat, dass der Erhalt beider Objekte im öffentlichen Interesse liegt und die Schutzverordnung entsprechend zu ergänzen ist. [caption_left: Der Torkel im Weiler Husen ist von kantonaler Bedeutung.]Hinweis: Die Ergänzung der Schutzverordnung liegt vom 12. September bis 11. Oktober 2022 öffentlich auf.

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