Dieser stuft beide Objekte als schützenswert ein. Laut kantonaler Denkmalpflege hat der Torkel in Verbindung zum benachbarten geschützten Haus kantonale Bedeutung. Den Klumpentorkel bewertet sie als von kommunaler Bedeutung. Nach Abschluss einer Mitwirkung folgerte der Gemeinderat, dass der Erhalt beider Objekte im öffentlichen Interesse liegt und die Schutzverordnung entsprechend zu ergänzen ist. [caption_left: Der Torkel im Weiler Husen ist von kantonaler Bedeutung.]Hinweis: Die Ergänzung der Schutzverordnung liegt vom 12. September bis 11. Oktober 2022 öffentlich auf.