Im November 2017 hatte das Departement Finanzen den Gemeinderat eingeladen, sich zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes bis am 22. Januar 2018 vernehmen zu lassen. Der Gemeinderat Walzenhausen hat sich auf die Vernehmlassungsantwort der Gemeindepräsidienkonferenz gestützt und folgende Anträge und Beschlüsse mit Begründung an den Regierungsrat gerichtet: 1. Die vorliegende Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes wird gesamthaft abgelehnt und zurückgewiesen. 2. Der Gemeinderat Walzenhausen anerkennt den Handlungsbedarf beim Finanzausgleich und beantragt daher eine gesamtheitliche Betrachtung des Finanzausgleichs sowie gestützt darauf eine Gesamtrevision des Finanzausgleichsgesetzes in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. 3. Um das Ziel der Stärkung der Steuerkraft der finanzschwachen Gemeinden zu erreichen bzw. zu vermeiden, dass die Schere noch weiter auseinanderklafft, sind flankierende Massnahmen und eine Wirkungskontrolle mitzudenken. 4. Der Kanton steht gestützt auf Art. 14 Abs. 2 FAG bereits heute in der Pflicht, seinerseits Lösungsmöglichkeiten für Verbesserungen aufzuzeigen.Netzsanierung kam Gemeinde günstigerDie Investitionskosten für die Netzsanierung Nord-Sonnenberg belaufen sich auf total 344960 Franken. Der Kostenvoranschlag belief sich auf 440000 Franken, somit resultieren Minderkosten von 95040 Franken. Diese sind begründet durch die Einsparungen bei den Tiefbau- und Installateurarbeiten, Baunebenarbeiten sowie die Nichtbeanspruchung der Reserve Oberbau- leitung.Die Investitionskosten für die Netzsanierung Moos-Ledi belaufen sich auf total 200127 Franken. Der Kostenvoranschlag belief sich auf 225000 Franken, somit resultieren Minderkosten von 24873 Franken. Die Mehrleistung für die Projekterweiterung und für die gesteuerte Erdbohrung sind durch die Nichtbeanspruchung der Leistung für die Baunebenarbeiten, Vermessung und Quellüberwachung kompensiert worden. Die Reserve Oberbauleitung wurde ebenfalls nicht beansprucht.Gemäss Mitteilung hat der Gemeinderat die Budgetüberschreitungen 2017 verabschiedet. Bei den Kreditüberschreitungen handelt es sich um gebundene Ausgaben. Gemäss Art. 15 Finanzhaushaltgesetz können im Voranschlag nicht vorgesehene Ausgaben der Jahresrechnung ohne Einholung eines Nachtragskredites belastet werden, sofern es sich um gebundene Ausgaben handelt. Die Einholung eines Nachtragskredits bei den Stimmbürgern ist somit nicht nötig. Der Gemeinderat hat sämtliche Überschreitungen geprüft, zur Kenntnis genommen und wenn nötig in der Jahresrechnung erklärt.Die Kommission Kompass hat dem Gemeinderat das Budget 2018 und die Abrechnung vom vergangenen Jahr vorgelegt. Für die unterstützten Anlässe wurde ein Betrag von 11408 Franken ausgegeben. Das Budget 2018 sieht einen Aufwand von 17600 Franken vor. Die geplanten Veranstaltungen werden frühzeitig auf der Website und im Treffpunkt publiziert.Unterstützung für KurdistanhilfeDie Katholische Pfarrei Teufen, Bühler, Stein hat das Projekt «Kurdistanhilfe» lanciert. In Walzenhausen wurde durch Privatpersonen eine Kleidersammlung durchgeführt. Die Gemeinde Walzenhausen beteiligte sich mit einer Spende von 500 Franken. Des Weiteren wurde den Helfern ein Zvieri offeriert, die Abfallentsorgung durch das Bauamt übernommen und die asylsuchenden Personen haben beim Beladen der Lastwagen geholfen. Der Gemeinderat freut sich, dass zahlreiche Einwohner, Institutionen und das Gewerbe einen beeindruckenden Beitrag zum Gelingen des Projekts geleistet haben.Protokolle und InspektionenDie Aufsichtsbehörde hat für das vergangene Jahr die vorgeschriebene Jahresinspektion der Betreibungsämter durchgeführt. Die Amtsführung auf dem Betreibungsamt wurde in guter Ordnung vorgefunden.Sämtliche Kommissionsprotokolle und Protokolle aus Delegiertenversammlungen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Das Zivilstandsamt Vorderland AR präsentierte dem Gemeinderat die Rechnung über das Jahr 2017 und informierte gleichzeitig über die geleisteten Tätigkeiten. Details können der Jahresrechnung 2017 entnommen werden, welche auf die Abstimmung vom 13. Mai 2018 versendet wird. (gk)