04.03.2020

Zu gefährlich für die Velofahrer

Das Bundesgericht verbietet dem Bündner Tourismusort Laax eine Kreiselgestaltung, die jener in Au sehr ähnelt. Worauf es ankommt, ist, was drauf steht.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Kreiselkunst scheidet die Geister. Und offenbar auch die Ämter. Die Gemeinde Laax möchte in einen Kreisel eine Skulptur stellen, die jener in der Adlerkreuzung in Au sehr ähnelt. In Laax hat man mit einem Kreisel dieselben Bilder assoziiert wie die Künstlerin Sylvia Bühler, welche die Skulptur im Kreisel von Au entworfen hat, nämlich dass ein Kreisel als Verkehrsknotenpunkt das Leben der Menschen verknüpft, die entlang der in den Kreisel mündenden Strassen leben.Anders als Au darf Laax seinen Kreisel aber nicht so gestalten. Das hat nun sogar das Bundesgericht entschieden. Dies wegen der Schriftzüge, in welche die Knotenstränge der Skulptur hätten auslaufen sollen. Sie könnten die Autofahrer im Kreisel dermassen ablenken, dass vor oder neben den Autos fahrende Velofahrer übersehen und umgefahren werden könnten, argumentieren die Richter.Nun ist allerdings auch die Kreiselskulptur in Au beschriftet. Über jeweils zwei Stränge steht da beispielsweise «Lebens … Raum» oder «Arbeits …Platz». Der Kreisel in Laax hätte mit «Salums», «Cons», «Vitg» und «Murschetg» beschriftet werden sollen, mit den Bezeichnungen der Gemeindeteile, die in der Richtung liegen, in welche die Knotenstränge auslaufen. Und genau daran haben sich zuerst das kantonale Tiefbauamt und danach auch das übergeordnete Departement, das kantonale Verwaltungsgericht und nun auch das Bundesgericht gestossen.Die Gemeinde ist zwar der Meinung, dass es sich dabei nur um ein Gestaltungselement handelt, das die Autofahrer nicht mehr ablenkt als die Skulptur selbst. Die Richter in Lausanne denken aber, dass die Schriftzüge als Wegweiser aufgefasst werden können, selbst wenn sie nicht als solche gedacht sind. Und Signale und Wegweiser sollten nach einer Empfehlung der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu nicht in der Kreiselinsel platziert werden. Eben wegen der gefährdeten Velofahrer.Interessant an der Sache ist auch: Ohne die Schriftzüge hätte bereits das Tiefbauamt den Knopf im Kreisel bewilligt. Hinweis: Urteil 1C_192/2019 vom 12.2.2020

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