03.11.2021

Zertifikatvereinfachungen für Genesene

Wie angekündigt vereinfacht der Bundesrat den Zugang zum Covid-Zertifikat. Auch ist dieses für Genesene neu zwölf Monate gültig. Ein Zugeständnis macht der Bundesrat an das Parlament. Die Testkosten für Erstgeimpfte werden länger übernommen.

Von Reto Wattenhofer / CH Media
aktualisiert am 03.11.2022
Vom Coronavirus Genesene erhalten heute nicht in jedem Fall ein Zertifikat. Voraussetzung ist, dass sie einen positiven PCR-Test vorweisen. Wer diesen nicht hat, besitzt – trotz durchgemachter Krankheit – denselben Status wie Ungeimpfte. Nun erleichtert der Bundesrat den Zugang zum Zertifikat im Inland für bestimmte Personengruppen. Nach der Konsultation hat er am Mittwoch weitgehend an seinen Vorschlägen festgehalten.Ab dem 16. November gibt es nun ein «Schweizer Covid-Zertifikat» – eine Art Zertifikat light. Dieses soll auf Grundlage eines serologischen Tests ausgestellt werden. Bei diesen Tests wird geschaut, ob jemand in seinem Blut über Antikörper verfügt. Das Zertifikat ist 90 Tage gültig, jedoch nur in der Schweiz, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) heisst.Gleichzeitig verlängert der Bundesrat die Gültigkeitsdauer aller bislang ausgestellten Zertifikate für Genesene um sechs Monate auf ein Jahr. Die verfügbaren Daten belegten eine ausreichende Schutzwirkung vor schweren Erkrankung und Hospitalisation, begründet er den Schritt.Covid-Zertifikat für TouristenGewirkt hat offensichtlich der Druck der Tourismusbranche. Aktuell erhalten ausländische Feriengäste ein in der Schweiz gültiges Zertifikat nur dann, wenn sie mit einem in Europa zugelassenen Impfstoff geimpft wurden. Das benachteiligt vor allem Touristen aus China und dem asiatischen Raum.Neu reicht es, wenn der Impfstoff von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen wurde – wie dies bei Sinovac und Sinopharm der Fall ist. Das Zertifikat ist in der Schweiz 30 Tage gültig.Testkosten für ErstgeimpfteDer Bundesrat hat zudem beschlossen, dass die Tests für Personen bis maximal sechs Wochen nach der Erstimpfung weiterhin übernommen werden. Wartet eine Person länger mit der Zweitimpfung, muss sie die Kosten selber tragen. Die Kostenübernahme war ursprünglich auf Ende November befristet. Damit nehme der Bundesrat ein Anliegen der nationalrätlichen Gesundheitskommission auf. Entschieden hat er auch, dass Auffrischimpfungen kostenlos sind.Strengere Regeln setzt der Bundesrat bei Coronatests durch. Da die Qualität der Proben von nasalen Abstrichen ungenügend ist, sollen solche Tests nicht mehr zu einem Covid-Zertifikat führen. Zugelassen sind nur Antigen-Schnelltests mit einem Nasen-Rachen-Abstrich. Damit werde die Zuverlässigkeit des Resultats erhöht und das Risiko gesenkt, dass infizierte Personen aufgrund eines falsch negativen Testergebnisses ein Zertifikat erhielten, argumentiert der Bundesrat.

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