17.02.2018

Zehn Prozent mehr eingenommen als erwartet

Das Steueramt Balgach präsentiert erneut einen positiven Abschluss des vergangenen Jahres. Die Mehreinnahmen gegenüber dem Budget betragen 1637389 Franken oder rund 10,6 Prozent.

Dies ergab totale Einnahmen von 17127389 Franken im vergangenen Jahr. Massgeblich zu diesem Ergebnis beigetragen haben zum einen die Steuern der juristischen Personen und zum anderen besonders die hohen Erträge bei den Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern, die beide über 50 Prozent über dem Budget liegen.Die Steuerkraft (einfache Steuer 100 Prozent) je Einwohner beträgt 3560 Franken. Die Gemeinde Balgach liegt damit im Kanton St. Gallen auf dem dritten Rang. Viele Steuererklärungen werden inzwischen in elektronischer Form eingereicht. Die Steuerpflichtigen von Balg­ach nutzen diese Dienstleistung. In der Steuerperiode 2016 reichten 61,65 Prozent der Balgacher Steuerpflichtigen die Steuererklärung elektronisch ein. Damit liegt Balgach innerhalb der Top 10 des Kantons.Neuerdings scannen die Mitarbeiter des Steueramts nach erfolgter Veranlagung die Steuererklärungen zusammen mit den relevanten Formularen, Bescheinigungen und anderen Belegen ein. Um den Zeitaufwand bei der Scan-Vorbereitung zu reduzieren, bittet das Amt die Einwohner, komplett auf Heftklammern und auch weitgehend auf Büroklammern zu verzichten.Richtplan angepasst: «Wild Heerbrugg Areal»Die Regierung hat die jährliche Anpassung des Richtplans erlassen. Zu den Anpassungen gehören die Festlegung zusätzlicher Arbeitsplatzstandorte und neuer Deponie- und Abbaustandorte. Mit dem Richtplan wird die räumliche Entwicklung des Kantons St. Gallen gesteuert. Um die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht in den Richtplan aufzunehmen, wird er periodisch angepasst. Dies geschieht parallel zur laufenden Gesamtüberarbeitung des Richtplans. Die Genehmigung durch den Bund wird im zweiten Quartal 2018 erwartet.Bei dieser Anpassung wurde das «Wild Heerbrugg Areal» neu in die Liste zur Standortentwicklung (A-Standorte) aufgenommen. Für das Leica-Areal wird ein grosses Innenentwicklungspotenzial innerhalb des Areals ausgewiesen. Der Gemeinderat hat von der Anpassung des kantonalen Richtplans Kenntnis genommen.Anpassung Pflegetaxen Seniorenzentrum VerahusAufgrund von Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts sind die Kosten für Produkte auf der MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste) im Rahmen der bundesrechtlich festgelegten Rest­finanzierung der Pflegekosten zu vergüten. Die obligatorischen Krankenpflegeversicherungen haben gemäss dem Urteil die Vergütung von Produkten auf der MiGeL per 1. Januar 2018 im Kanton St. Gallen ebenfalls eingestellt. Die Kosten der Produkte auf der MiGeL, die im ordentlichen Pflegeprozess in einem Betagten- und Pflegeheim zur Anwendung kommen, müssen für eine Umsetzung der Pflegefinanzierung, die dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung entspricht, demnach in die Pflegetaxe integriert werden und sind in den kantonalen Höchstansätzen zu berücksichtigen. Dabei gilt es zu beachten, dass auch künftig die Kosten des Kostenträgers Pflege sowie des Kostenträgers MiGeL-Produkte unterschieden werden können.Basierend auf dieser Ausgangslage wurden die Pflege­taxen 2018 des Seniorenzen­trums Verahus mit den korrekten Höchstansätzen ergänzt.Die in den Kostenrechnungen der Einrichtungen ausgewiesenen Kosten für Produkte der MiGeL beliefen sich im Kanton St Gallen im Jahr 2016 auf 3,3 Mio. Franken. Diese Kosten fallen nun ab dem Jahr 2018 nicht mehr bei den obligatorischen Krankenversicherungen an; die Kostenverschiebung von 3,3 Mio. Franken betrifft mit 20 Prozent die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. die Ergänzungsleistungen und mit 80 Prozent die politischen Gemeinden als Restfinanziererinnen der Pflegekosten.Wann eine Baubewilligung benötigt wirdErstellung, Änderung und Beseitigung von Bauten und Anlagen bedürfen gemäss Art. 136 PBG einer Baubewilligung. Die Gemeinde Balgach möchte Einwohnerinnen und Einwohner darauf hinweisen, dass auch jegliche bauliche oder betriebliche (Nutzungs-)Änderung einer Bewilligung bedarf. Dabei sind auch sämtliche brandschutz- und umweltschutzrechtlich re­levante Änderungen, die Auswirkungen auf das Immissionsmass haben, bewilligungs­- pflichtig. Ohne rechtskräftige Baubewilligung darf nicht gebaut werden.Die Bauverwaltung berät bei der Einreichung eines Baugesuches resp. Brandschutzgesuches und wickelt das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der vollständigen Gesuchsunterlagen bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem führen sie die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung durch. Die Baugesuchsformulare wurden durch den Kanton an die seit 1. Oktober 2017 geltenden neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angeglichen. Die neuen Formulare sind auf www.baugesuch.sg.ch abrufbar. Die Bauverwaltung unter der Leitung von Marcel Kuster, marcel.kuster@balgach.ch und Telefon 058 228 80 58, beantwortet gerne Fragen und steht für Auskünfte und bauliche Belange zur Verfügung.Photovoltaikanlage auf der FreizeithalleAuf dem Dach der Freizeithalle wurde Ende Jahr eine Photovoltaikanlage installiert. Da die Dachziegel sehr alt waren und ersetzt werden mussten, drängte sich die Installation einer «In-Dach»-Anlage auf. Dabei wurden die Dachziegel demontiert und an deren Stelle die Photovoltaik-Module montiert.Wie der Gemeinderat Balg­ach weiter mitteilt, hat er folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt: Oehler Edgar Louis, Grünensteinstras­-se 9, Balgach, Umnutzung alte Schalterhalle in Kunstgalerie, Hauptstrasse 37, Balgach. (gk)

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