22.01.2020

www-Adresse in Abstimmungsbüechli

In der Abstimmungsbroschüre zum geplanten Erweiterungsbau der Oberstufe Altstätten dienen neun Seiten zur Veranschaulichung des Projekts mit Plänen, Grundrissen, Querschnitten und Ansichten. Auf jeder dieser Seiten ist – in Kleinschrift – die Internetadresse des ausführenden Architekturbüros enthalten. Das hat mehrere Leserinnen und Leser veranlasst, uns auf diesen Umstand hinzuweisen – in Verbindung mit der Kritik, es handle sich um Werbung für ein Unternehmen. Die Redaktion hat sich beim Kanton erkundigt und die Aussage erhalten, dass kein Gesetz bestehe, das die Erwähnung der Internetadresse verbieten würde. Daraus lässt sich die Zulässigkeit folgern. Eine Grundsatzfrage bei der Beurteilung allfälliger Unzulänglichkeiten in einer Abstimmungsbroschüre lautet, ob durch einen bestimmten Inhalt die Ausübung der politischen Rechte gewährleistet sei.Einen weiteren Fall, der sich unter diesem Aspekt betrachten lässt, bietet die Politische Gemeinde Altstätten in ihrer ebenfalls aktuellen Abstimmungsbroschüre zum Brendenbach- Hochwasserschutzprojekt. Auf Seite 19 sind die Kosten korrekt zusammengestellt, doch in der fett gedruckten Endsumme fehlt eine Null. Wie die Zahl richtig lautet, ist allerdings offensichtlich. (gb)

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.