18.05.2018

Wohnung Ost wird saniert

Die Wohnung Ost in der Kombinierten Anlage Brenden muss saniert werden. Seit dem Bezug 1987 wurden, abgesehen von der Küche 2012, nur kleinere Unterhaltsarbeiten ausgeführt. Für die Sanierung der Wohnung wurden im Voranschlag 70000 Franken budgetiert. Nicht budgetiert wurden Sanierungs- und Renovationsarbeiten im bis anhin kaum genutzten Dachgeschoss. Eine Besichtigung hat ergeben, dass mit dem Ausbau eines Zimmers, dem Einbau eines zusätzlichen WCs mit Dusche und der gesamthaften Überholung das Wohnangebot attraktiver gestaltet werden könnte. Der Finanzbedarf inkl. dem ursprünglich nicht vorgesehenen Parkettersatz im Wohnzimmer beträgt 83000 Franken. Die darin enthaltenen Isolationen sind nachhaltig, verbessern die Wohnqualität und erhöhen den Wert des Gebäudes. Der Gemeinderat hat den erforderlichen Nachtragskredit in Höhe von 83000 Franken als gebundene Ausgabe zulasten der laufenden Rechnung gesprochen. Gemäss Art. 7b Finanzhaushaltsgesetz gilt eine Ausgabe als gebunden, wenn die Behörden hinsichtlich ihrer Notwendigkeit, ihres Umfanges und ihres Zeitpunktes keine erhebliche Handlungsfreiheit haben. Als gebunden gelten namentlich auch die Ausgaben für Umbauten , Sanierungen und zeitgemässe Erneuerungen, die der Erhaltung und dem Unterhalt des Werkes dienen, ohne den Zweck oder die vorhandenen Kapazitäten wesentlich zu verändern. Gebundene Ausgaben liegen in der Kompetenz der Exekutive; sie kann ohne Beschränkung mittels Ausgabenbeschluss darüber bestimmen. (gk)

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