Die Fitness-Club Wienacht AG besitzt und betreibt das Kurhotel Seeblick in Unterwienacht. Die Anlage besteht aus dem Hotel, Bungalows und Ferienhäusern. Ein Weiterbetrieb als Kurhotel erscheint aufgrund der gesammelten Erfahrungen und den heutigen Anforderungen betriebswirtschaftlich als nicht mehr sinnvoll. Die Grundeigentümerin möchte den Hotelbetrieb aus ökonomischen Gründen aufgeben und die Liegenschaft für permanentes Wohnen nutzen. Dies ist innerhalb der Kurzone jedoch nicht zulässig.Die geplante Umnutzung entspricht den Bestimmungen des kommunalen Richtplans. Vom 2. Februar bis 3. März erfolgte die öffentliche Planauflage des Teilzonenplans. Während der Auflagefrist ist keine Einsprache eingegangen. Der Gemeinderat empfiehlt, dem Teilzonenplan «Seeblick» zuzustimmen.Die Geschäftsprüfungskommission und die BDO AG haben dem Gemeinderat ihre Revisionsberichte unterbreitet. Der Gemeinderat hat den umfassenden Bericht der GPK zur Kenntnis genommen. Ebenfalls Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom wieder sehr gut lautenden Bericht der BDO AG zur Prüfung der Jahresrechnung. Keine Änderung bei der Baugesuch-AusschreibungAnfang November 2017 hat der Gemeinderat beschlossen, die Baugesuche (innerhalb der Bauzone) neu nur noch auf der Gemeinde-Homepage zu publizieren und in den Schaukästen der Gemeinde auszuhängen. Diese Praxisänderung, mit dem Verzicht der Ausschreibung in der Zeitung, hat zu verschiedenen Reaktionen geführt. Mit Schreiben vom 28. März hat nun auch das Departement Bau und Volkswirtschaft dazu Stellung genommen. Aus Sicht des Departements genügt die vom Gemeinderat beschlossene Praxis- änderung den Anforderungen der öffentlichen Anzeige nicht. Der Gemeinderat wird aufgefordert, die Baugesuche in der bisherigen Form öffentlich anzuzeigen. Der Gemeinderat kommt dieser Aufforderung nach und nimmt davon Kenntnis, dass der Kanton Appenzell Ausserrhoden an der Bearbeitung eines Publikationsgesetzes ist, in dem die zukünftigen digitalen Möglichkeiten geregelt werden.Bei der Vermietung an einheimische Personen, einheimische Vereine und regionale Jugendorganisationen werden pro Tag und Anlass 150 Franken für die Miete des Schützenhauses Gitzibüchel 187 in Rechnung gestellt. Anderen Benutzern wird 250 Franken verrechnet. Die Erfahrung hat gezeigt, dass oft versucht wird, das Lokal von Einheimischen für Auswärtige zu mieten, um günstigere Konditionen zu erhalten. Um dies zu vermeiden und zur Vereinfachung der Administration, hat der Gemeinderat auf Antrag der Bau- und Umweltschutzkommission beschlossen, die seit über zehn Jahren geltenden Tarife moderat anzupassen. Neu werden den Benutzern und Vereinen ohne Erwerbszweck 180 und den Benutzern mit Erwerbszweck 250 Franken in Rechnung gestellt.Betriebsplan der Forstkorporation VorderlandDer Betriebsplan ist eines der Hauptinstrumente für die eigentümerverbindliche Umsetzung des kantonalen Waldplans und ein wichtiges betriebliches Führungsinstrument. Er analysiert den Wald- und Betriebszustand, legt Leitbild und Strategie des Betriebes fest und definiert die notwendigen betrieblichen und waldbaulichen Massnahmen im Forstbetrieb.Die Forstkorporation Vorderland umfasst den Wald der Gemeinden Grub, Heiden, Lutzenberg, Reute, Walzenhausen und Wolfhalden sowie den Staatswald in diesen Gemeinden. Die Gesamtwaldfläche des Forstreviers Vorderland beträgt – inklusive 160 ha öffentlichem Wald – ca. 1040 Hektaren. Der Rat hat den Betriebsplan als rollende Planung mit der Überprüfung jeweils alle zwei Jahre genehmigt.Pikettdienst des BestattungsamtesDie Büros der Gemeindeverwaltung bleiben am 11. Mai, Freitag nach der Auffahrt, geschlossen. Ab dem Auffahrtstag bis und mit Sonntag besteht für die Meldung von Todesfällen ein Pikettdienst. Dies ebenfalls über die Pfingstfeiertage vom 20. und 21. Mai. Das Bestattungsamt ist unter Telefon 071 888 07 56 oder 079 792 39 81 erreichbar. (gk)