09.08.2021

Wölfe verletzten trächtiges Rind

Auf einer Alp im Murgtal gab es einen weiteren von zahlreichen Wolfsrissen im Kanton St. Gallen diesen Sommer.

Von Gabriela Schmid, Alain Rutishauser
aktualisiert am 03.11.2022
Am vergangenen Donnerstag griffen Wölfe ein trächtiges Rind auf der Alp Mornen-Erdis im Murgtal an und verletzten es. Dies teilte der Kanton St. Gallen am Montag mit. Das Tier trug zahlreiche Bisswunden davon. Während es in Panik flüchtete, zog es sich zudem weitere Verletzungen zu, wie Dominik Thiel, Leiter des Amts für Natur, Jagd und Fischerei, schildert. Das Tier musste im Tierspital Zürich verarztet werden.Die schweren Verletzungen liessen darauf schliessen, dass der Angriff von mehreren Wölfen ausging, sagt Thiel: «Der Kuh fehlte sogar die Glocke.» Ein derart massives Lederband könne nur mit enormer Kraft entrissen werden. Die Vermutung decke sich mit den Aussagen des Hirten, der dort zuvor mehrfach ein Wolfsrudel gesichtet hatte. Zur Identifizierung der Wölfe wurden DNA-Proben sichergestellt. Allerdings sei die Entnahme bei lebendigen Nutztieren extrem schwierig – aussagekräftige Resultate seien höchst unwahrscheinlich. Der Verdacht liegt laut Thiel derzeit auf dem Glarner-Mürtschen-Rudel, das zum Jagen möglicherweise die Kantonsgrenze überquert hat.Zahlreiche Wolfsrisse diesen SommerNebst dem Angriff auf das Rind im Murgtal ist es in diesem Sommer auf verschiedenen Alpen im Kanton St. Gallen zu zahlreichen Rissen durch Wölfe gekommen, wie der Kanton mitteilt. 15 Schafe wurden vermutlich durch mehrere Wölfe auf der Alp Valtüsch im Weisstannental im eidgenössischen Jagdbanngebiet gerissen. Auf fünf weiteren Alpen im Werdenberg, Obertoggenburg und in Flums rissen Wölfe 25 Schafe und eine Zie-ge. Wegen mehrerer Wolfsangriffe brachten die Verantwortlichen der Säntisalp bei Nesslau ihre Schafe bereits vergangenen Samstag ins Tal zurück.Nachdem das revidierte Jagdgesetz im September vergangenen Jahres an der Urne gescheitert war, genehmigte der Bundesrat im Juni 2021 eine überarbeitete Jagdverordnung, die seit dem 15. Juli rechtsverbindlich ist. Ein Rudel darf demnach mit Abschüssen reguliert werden, wenn in seinem Revier innert vier Monaten mindestens zehn Nutztiere gerissen wurden – ursprünglich lag die Schwelle bei 15. Das Gleiche gilt für das Erlegen einzelner Wölfe, sofern nachweislich derselbe Wolf für die Angriffe verantwortlich ist. Darüber hinaus muss im Vor-feld der Schutz der Tiere durch den Einsatz gezielter Massnahmen wie Elektrozäunen oder Herdenschutzhunden gewährleistet sein.Im Falle der Säntisalp bei Nesslau werde aktuell geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Rudelregulierung gegeben sind, sagt Thiel. Innert zwei Wochen wurden dort eine Ziege und vierzehn Schafe gerissen.Steigender Wolfsbestand, weitere RisseDie gehäuften, grossflächig verteilten Vorfälle im Kanton zeigen: Mehrere Wölfe und Wolfsrudel sind in St. Gallen unterwegs – und dies schon seit dem Jahr 2012. Seither konnte man gemäss Thiel fortlaufend Erfahrungen sammeln, um ein Zusammenleben zu ermöglichen. Die Koexistenz sei jedoch gemäss Thiel mit etlichen Herausforderungen verbunden: «Der Wolf ist überaus intelligent, was zu Konkurrenzsituationen mit dem Menschen führen kann.»Aufgrund des steigenden Wolfsbestands muss mit weiteren Rissen gerechnet werden, warnt der Kanton. Die Tierhalter sind dabei für den Schutz ihrer Nutztiere verantwortlich – ein Mehraufwand der sich für kleinere Betriebe oftmals nicht rentiert. Unterstützung erhalten sie von der Fachstelle Herdenschutz des Landwirtschaftsamtes mit Beratung und Ersteinsätzen.Gabriela Schmid,Alain Rutishauser

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