21.03.2018

Wir leben in einem Hinterfragungsland

Die Schulbürger aus Au-Heerbrugg konnten meinen, sich verhört zu haben. Ihr demokratisch gefällter Entscheid hatte eine verstörende Reaktion zur Folge. Zwei Schulrätinnen sahen im Volksentscheid eine Misstrauensbekundung und kündigten Knall auf Fall an, auf Ende Jahr von ihrem Amt zurückzutreten.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Folgendes war geschehen: Der Schulrat hatte letzten Herbst beschlossen, das Fusionsprojekt nicht weiterzuverfolgen. Anders als der Gemeinderat war der Schulrat zur Ansicht gelangt, die Primarschule Au-Heerbrugg solle nicht in die politische Gemeinde eingebunden werden. Ein Bürger vertrat an der Vorversammlung den Standpunkt, «nicht nur ein paar wenige» sollten etwas derart Wichtiges entscheiden, sondern alle. Die Stimmberechtigten gaben ihm an der Schulbürgerversammlung vom Montag recht und genehmigten seinen Antrag mit einem Stimmenverhältnis von 94:66.Die Schulrätinnen Anita Maurer und Bettina Skala waren hochdemokratisch vor den Kopf gestossen. Unmittelbar nach der Abstimmung überraschten sie sogar den Präsidenten mit ihrer Rücktrittsankündigung.Hatten sie sich zu einer Kurzschlusshandlung hinreissen lassen? Zu einem Rückzug im Affekt? War es vorschnell zum Ausdruck gebrachte «Beleidigte-Leberwurst-Mentalität»? Wohl nicht. Der Antrag war ja angekündigt worden, das unliebsame Resultat somit eine Möglichkeit, mit der zu rechnen oder die zumindest nicht ganz auszuschliessen war.Natürlich sollte man in unserem Milizsystem mit Gewählten, die ihre Befindlichkeit zum Anlass für einen seltsamen Entscheid nehmen, nicht allzu hart ins Gericht gehen. Die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, ist lobenswert, und nebenamtlich in einer Gemeinde tätige Menschen sind weniger Profi als vielmehr Mensch, was im Grunde sympathisch ist. Aber sie sollten, gerade als Schul-, also «Bildungsvertreter» spektakuläre Verlautbarungen bitte plausibel begründen, was in diesem Fall gründlich misslungen sein dürfte. Haben die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich ihr Misstrauen zum Ausdruck gebracht, indem sie sich für mehr Informationen und eine spätere Fusionsabstimmung entschieden haben?In erster Linie haben die Stimmberechtigten ein Recht eingefordert. Sie haben sich mit den vagen Ausführungen des Schulrats nicht begnügen wollen, sondern mit der Gutheissung des Antrags ihren Hunger auf deutlich mehr Informationen zum Ausdruck gebracht. Sie haben auf ihr Recht gepocht, sich eine eigene Meinung bilden und letztlich selbst über ein wichtiges Geschäft befinden zu können. Insofern haben sie Kritik geübt – und dies in vorbildlicher Weise! Sie haben klargemacht, dass sie mehr wollen als sie vom Schulrat bekommen hatten.Selbst wenn Misstrauen mitgespielt haben sollte: Ist das für eine Schulrätin ein triftiger Grund, den Bettel hinzuschmeissen? Ist es nicht das Recht des Bürgers, Entscheidungen der Behörden zu hinterfragen? Doch das kann er nur, wenn er die Argumente kennt, die einen Entscheid zur Folge haben. In Unkenntnis der Gründe für einen bestimmten Entschluss hat eine interessierte Bürgerschaft gar keine andere Möglichkeit, als alle Fakten einzufordern, die einem Entscheid zugrunde liegen. Die Stimmberechtigten haben dann zwangsläufig «misstrauisch» zu sein.Das heisst nicht, dass sie den Behörden böse Absicht unterstellen. Es heisst nur, dass sie es für möglich halten, selbst zu einer anderen Einschätzung zu kommen.Behördenmitglieder und Volk ziehen aus den gleichen Fakten nicht zwingend die gleichen Schlüsse. Es ist hoffentlich der Anspruch eines jeden überzeugten Demokraten, nicht wie ein Schaf blind hinterher zu trotten, sondern selbst glasklar vor sich zu sehen, wo die Reise hinführt, und sich zu fragen, ob einem das Ziel gefällt.Wir sind ja nicht in Russland und auch nicht in der Türkei. Wir leben Gott sei Dank in einem Hinterfragungsland. Wer das nicht aushält, sollte besser gar nicht erst zu einer Wahl antreten.Gert Bruderergert.bruderer@rheintalmedien.ch

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