18.01.2019

Wildunfälle: 2018 war ein intensives Jahr für die Rüthner Jäger

Das Jahr 2018 war bezüglich Wildunfälle oder Krankheitsfälle bei Wildtieren ein sehr intensives Jahr für die Jagdgesellschaft Rü­thi. Für über 25 Einsätze wurden die Jäger von der Polizei und von Privatpersonen aufgeboten. Dies, um bei Wildunfällen angefahrenes, krankes, in Zäunen verfangenes oder bereits tot aufgefundenes Wild zu suchen, bergen oder zu erlösen. Diese Zahl verdeutlicht die Problematik im heutigen dichten Siedlungsraum und im hektischen Strassenverkehr.Leider wissen viele Fahrzeuglenker nicht, wie man sich bei einem Wildunfall korrekt verhält. Der Schweizerische Tierschutz hat hierzu eine Anleitung herausgegeben: Anhalten und Warnblinker einschalten; 1.) Unfallstelle sichern (Pannendreieck); Polizei benachrichtigen via Tel. Nr. 117; sich einem Wildtier auf keinen Fall nähern! Wichtig ist, nicht selber zu versuchen, einem verletzten Tier zu helfen. Dies gilt insbesondere bei Wildtieren. So kriegt es Angst und ist noch mehr gestresst; Auf Polizei, Wildhüter oder Jäger warten. 2.) Bei einem Unfall mit einem Tier ist gemäss Gesetz unverzüglich der Besitzer oder die Polizei zu benachrichtigen. Wer die Meldung unterlässt, macht sich strafbar. Geflüchtete Tiere können schwer verletzt irgendwo in Deckung tagelang leiden und qualvoll eingehen. Nur wenn Kollisionen unverzüglich gemeldet werden, können die Tiere gesucht, entsprechend ihrem Zustand professionell versorgt und allenfalls erlöst werden. 3. Sachschäden am Fahrzeug werden vergütet, wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen ist und der Unfall natürlich der Polizei gemeldet und protokolliert wurde. (gk)

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