13.05.2019

Wienacht-Tobel soll attraktiver werden

Die Gemeinde möchte ihre Attraktivität steigern. Deswegen soll nun bezahlbarer Wohnraum für Familien entstehen.

Auf der «Alpenblick»-Parzelle soll bezahlbarer Wohnraum für Familien entstehen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Gemeinderat den Bodenpreis entsprechend festgelegt und für die Überbauung ein Richtprojekt ausarbeiten lassen, wie aus einer Mitteilung der Gemeinde hervorgeht. Vor vier Jahren haben die Stimmberechtigten über die künftige Verwendung der Liegenschaft «Alpenblick», Wienacht, abgestimmt.Eine Mehrheit von 207 Stimmberechtigten votierte für das Szenario «Abbruch des ‹Alpenblicks›». Dieses sah den Neubau eines Mehrfamilienhauses oder von Einfamilienhäusern vor. Auf das Szenario «Sanierung und Einbau von Wohnungen» entfielen 165 Stimmen. Der Gemeinderat erachtete das Ergebnis als Auftrag, den Abbruch des «Alpenblicks» unverzüglich zu veranlassen, der 2016 erfolgte.Gemeinde will bezahlbaren Wohnraum schaffenIm Leitbild 2011 hat sich der Gemeinderat im Kapitel «Entwicklung der Gemeinde» für eine aktive Bodenpolitik, die Attraktivitätssteigerung des Ortsteils Wienacht-Tobel sowie die Ansiedlung von Familien mit Kindern starkgemacht. Diese Visionen sollen nun realisiert werden. Die Parzelle mit einer Fläche von 1587 Quadratmetern wird zur Bewerbung ausgeschrieben. Mit der Richtprojekt-Vorgabe wird die gute Einpassung ins Orts- und Dorfbild und das einheitliche Erscheinungsbild der drei Neubauten sichergestellt.Mit entsprechenden vertraglichen Formulierungen wird vereinbart, dass kein Zwischenhandel beim Boden besteht; die Eigentumsübertragungen oder die Baurechtserteilungen erfolgen direkt an die Endnutzung, das heisst die interessierten Familien. Der Kaufpreis und die Basis für ein Baurecht beträgt 300 Franken pro Quadratmeter.Aktuelle Bodenpreise als MassstabBei der Festlegung diese Wertes hat der Gemeinderat aktuelle Bodenpreise von Handänderungen in Wienacht, den Wert der Verkehrswertschätzung sowie das Ziel, familienfreundlichen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, in die Überlegungen mit einbezogen. Dieser Ansatz deckt die bisher getätigten Aufwendungen mit dem Erwerb, dem Abbruch sowie der Planung nicht ganz.Bereits im Edikt zur Abstimmung vom 18. Oktober 2015 hat der Gemeinderat durchblicken lassen, dass nicht alle getätigten, und zu tätigenden Ausgaben mit dem Grundstückverkauf «zurückgeholt» werden können. Es wurde auch erwähnt, dass die Gemeinde in keinem Fall selbst Bauherrin sein wird. (gk)

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