05.06.2019

Wieder Disput um Entschädigungen

Ein Komitee hat gegen die Einführung des Vollamts beim Gemeindepräsidium und die erneute Revision des Entschädigungsreglements das Referendum ergriffen. Umstritten sind verschiedene Punkte.

Von Margrith Widmer, Jesko Calderara
aktualisiert am 03.11.2022
In Walzenhausen soll der Gemeindepräsident 160000 Franken verdienen und zu 100 Prozent für die Gemeinde tätig sein. Dies sehen das teilrevidierte Entschädigungsreglement und das Reglement Vollamt Gemeindepräsidium vor. Ein Bürgerkomitee hat gegen beide Reglemente 43 beziehungsweise 36 Unterschriften gesammelt, 30 wären gemäss der Gemeindeordnung notwendig gewesen.Kopf des Referendums ist Ernst Züst. Zwar lebt er in Horgen, besitzt aber in Lachen mehrere Häuser und ist dort aufgewachsen. Züst hat die Infrastruktur zur Verfügung gestellt und das Komitee beraten. «In Walzenhausen gibt es eine Unzufriedenheit, wie das Ganze aufgegleist wurde», sagt der ehemalige Zürcher Kantonsrat. Seiner Ansicht nach hätte es zuerst eine Debatte geben müssen zur Frage, ob das Halb- oder Vollamt sinnvoller wäre, und zur Grösse des Gemeinderates. Das Vollamt kennen nur die grossen Gemeinden Bei der Abstimmung über die neue Gemeindeordnung im November 2018 wurden solche Aspekte kaum thematisiert. Nach dem Ja an der Urne ist das Vollamt nun verankert und die Zahl der Gemeinderäte von sieben auf fünf reduziert. Diese Änderungen hätten dazu gedient, dem Gemeindepräsidenten die Mehrheitsbeschaffung im Gemeinderat zu vereinfachen, sagt Züst. Bis anhin sind nur die Präsidien der vier grössten Ausserrhoder Gemeinden Herisau, Teufen, Speicher und Heiden Vollämter. Walzenhausen dagegen zählt knapp 2000 Einwohner. Für eine solch kleine Gemeinde reiche das Halbamt aus, zeigt sich Züst überzeugt. Dank des Referendums gebe es eine letzte Gelegenheit, darüber zu diskutieren. Eines ist auffallend: Von den vergleichbaren Gemeinden Urnäsch, Waldstatt, Wolfhalden und Walzenhausen hat nur letztere eine 100-Prozent-Stelle für den Gemeindepräsidenten geschaffen. Bei den anderen Gemeinden genügen offensichtlich 40 Prozent. Züst stört sich noch an weiteren Punkten. Unter anderem ­kritisiert er die Nichtwiederwahl-Absicherung, welche die ­Gemeinde für seinen Gemeindepräsidenten abschliesst. Er sehe nicht ein, warum dafür der Steuerzahler aufkommen muss. Widersprüchlich findet Züst zudem die Regelung zur zeitlichen Vereinbarkeit des Gemeindepräsidiums mit dem Kantonsratsmandat. Reglement gibt immer wieder Anlass zu DiskussionenAuseinandersetzungen ums Entschädigungsreglement des Gemeinderats Walzenhausen sind nicht neu – sie sind sozusagen bald einmal «historisch»: 2011 hatte der Gemeinderat ein neues Spesenreglement erlassen. Im Sommer 2012 wurde das Entschädigungsreglement überarbeitet. Im Vorfeld der Abstimmung publizierte ein Walzenhausener zwei Leserbriefe und ein Flugblatt. Darin bezeichnete er die Behörden als «Abzocker», worauf diese gegen den Flugblatt-Autor klagten. Das Ausserrhoden Kantonsgericht sprach diesen allerdings frei. Der Gemeinderat Walzenhausen wird sich kommenden Dienstag mit den zwei Referenden auseinandersetzen. Dann will er sich in einer Medienmitteilung dazu äussern. 

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.