Wie bereits in der Vergangenheit, gibt es Ausnahmen, z.B. für Eltern von Kindern, Besuchende von dementen oder besonders unterstützungsbedürftigen Personen sowie Besuchende von palliativen Patientinnen und Patienten. Auch für Patienten mit einer sehr langen Aufenthaltsdauer gibt es Ausnahmen.Ausnahmeregelungen gibt es ausserdem für werdende Eltern. Väter dürfen während der Geburt ihre Partnerin begleiten und im Verlauf des Wochenbetts ihre Frau und das Neugeborene im Spital besuchen.Für Besuche in den genannten Ausnahmefällen wird ein gültiges Covidzertifikat erwartet. Ohne gültiges Zertifikat kann der Zutritt verweigert werden. Zudem gilt weiterhin Maskenpflicht im gesamten Spital.