Die Frage geht uns alle an. Zum einen, weil wir alle einmal alt werden und unsere Wohnsituation dannzumal eigenverantwortlich planen und gestalten müssen. Zum zweiten aber auch, weil die veränderte Demografie das Wohnen im Alter immer teurer werden lässt und wir als Steuer- und Versicherungsprämienzahler alle von der Kostensteigerung betroffen sind. Dass sich viele des Problems bewusst sind, zeigt das grosse Interesse: Der Informationsabend der FDP Balgach letzten Donnerstag im Optikhus war gut besucht.In drei Kurzreferaten zeigten Lars Sostizzo, Inhaber und Leiter des privaten Alterswohnheims Abendruh in Gossau, Mirjeta und Sebastian Spirig, Inhaber der Spirig Privatpflege Heerbrugg, und Stephanie John, Teamleiterin Ergänzungsleistungen der Sozialversicherungsanstalt SVA St. Gallen, Antworten auf die Fragen: Wann ist welche Wohnform sinnvoll? Wie sehen die Finanzierungsmodelle der Heime aus? Wer trägt die Kosten für die Pflege? Zum Diskussionspodium unter der Moderation von Sarah Peter Vogt stiess zusätzlich Gregor Baumgartner, Leiter der Abteilung Alter im Amt für Soziales des Kantons St. Gallen dazu.Die durchschnittliche Lebenserwartung ist in den letzten hundert Jahren stark gestiegen und hat sich in der Schweiz auf heute 82,5 Jahre praktisch verdoppelt. Gleichzeitig haben sich die Dienstleistungsangebote und die Möglichkeiten unterschiedlicher Wohnformen vervielfacht.So viel Selbstbestimmung wie möglichDiese Entwicklung fordert die Betroffenen, Angehörigen, Pflegenden, Ärzte, Politiker und die ganze Gesellschaft in hohem Masse. Allen liegt ein höchstmöglicher Grad an Selbstbestimmung im Alter am Herzen. Patentrezepte gibt es jedoch nicht. Umso wichtiger sind eine fundierte Information zum Thema.Lars Sostizzio zeichnete ein eindrückliches Bild eines modernen Altersheims und betonte die Vorteile eines rechtzeitigen Heimeintritts. Mirjeta und Sebastian Spirig legten dar, welche Angebote an Betreuungs- und Pflegedienstleistungen die öffentliche Spitex und private Pflege- dienste anbieten und damit betagten Menschen einen längeren Aufenthalt im eigenen Zuhause ermöglichen.Die Finanzierung des Wohnens im Alter erfolgt grundsätzlich mit eigenen Vermögensleistungen, aus den Altersrenten der AHV und der Pensionskasse. Wenn diese Mittel nicht ausreichen, hat jeder gesetzlich gesicherten, rechtlichen Anspruch auf entsprechende Ergänzungsleistungen (EL). Stephanie John gab einen Einblick in die Berechnungsgrundlagen.Zum Schluss nutzten mehrere Zuhörer die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Die Komplexität des Themenbereichs spiegelte sich vor allem in Fragen um die Verpflichtung zur Verwandtenunterstützung, besonders wenn das eigene Haus kurz vor Heimeintritt weit unter Wert den künftigen Erben veräussert oder gar verschenkt wurde.Max PflügerHinweisDie Unterlagen zu den drei Einführungsreferaten können auf der Homepage der FDP Balgach heruntergeladen und im Detail studiert werden: www.fdp-balgach.ch/ alterswohnen-quo-vadis.