06.03.2018

Wie ein Hund richtig gehalten wird

Ausserrhoden Das Veterinäramt verschickt derzeit die Rechnungen für die ordentliche Hundesteuer 2018. Erstmals liegen diesen zudem eine Informationsbroschüre bei. In der Schweiz gibt es kein nationales Hundegesetz. Das führt dazu, dass jeder Kanton seine eigenen Vorschriften macht. Das macht es für Hundehaltende nicht immer einfach, sich zurechtzufinden. Häufig ist es auch so, dass innerhalb eines Kantons die Zuständigkeiten wechseln zwischen dem Veterinäramt und den Gemeinden.In Appenzell Ausserrhoden ist das Veterinäramt grösstenteils für den Vollzug des Hundegesetzes zuständig. Darum hat es nun gemäss einer Mitteilung eine Informationsbroschüre zur Hundehaltung in Ausserrhoden erarbeitet. Ziel der Broschüre sei es, die Halterinnen und Halter über die wichtigsten Vorschriften zur Hundehaltung im Kanton zu informieren. Damit die Broschüre möglichst für alle Menschen im Kanton klar und verständlich ist, ist sie in «leichter Sprache» ab­gefasst worden. Wie der Kanton weiter schreibt, liegt sie den Hundesteuerrechnungen einmalig bei. Anpassungen zur SteuererhebungGestützt auf die Erfahrungen der ersten Erhebung der Hundesteuer im letzten Jahr, hat der Regierungsrat Ende Dezember 2017 die kantonale Hundeverordnung einer Teilrevision unterzogen. Damit ist es ab diesem Jahr nun möglich, Hunde auch anteilsmässig zu besteuern. So muss zum Beispiel für Hunde, die während des Jahres neu angeschafft werden, nur noch ein Teil der Hundesteuer bezahlt werden. Für einen Hund, der während des Jahres stirbt, gibt es zudem neu die Möglichkeit, einen Teil der Hundesteuer innert 30 Tagen nach dem Ereignis zurückzufordern. (kk)

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.