12.03.2020

Wie das Virus die Demokratie einschränkt

«Bis jetzt ist in jenen St. Galler Gemeinden, die im März eine Bürgerversammlung vorsehen, geplant, diese auch durchzuführen», sagt Bernhard Keller, Geschäftsführer der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten. Er relativiert sogleich: «Das kann sich aber jederzeit ändern.»

Von Adrian Lemmenmeier
aktualisiert am 03.11.2022
Bürgerversammlungen sind Veranstaltungen wie andere auch. Somit gelten derzeit dieselben Regeln und Empfehlungen des Kantons wie für Konzerte, Kongresse oder Gottesdienste: Für Veranstaltungen mit über 150 Teilnehmern muss ein Formular ausgefüllt werden. Nehmen weniger Personen teil, sind gewisse Vorgaben des Gesundheitsdepartements einzuhalten. So oder so dürfen Personen, die Symptome wie Husten oder Fieber zeigen, nicht an Veranstaltungen teilnehmen. Ausserdem empfiehlt der Kanton auf seiner Website, dass «besonders gefährdete Personen» den Veranstaltungen fernbleiben. Zu dieser Risikogruppe gehören neben Personen mit schweren Erkrankungen solche, die über 65 Jahre alt sind. Die Gemeinden haben Zeit bis im Mai  Ob sie die Bürgerversammlung durchführt, soll derzeit jede Gemeinde selber entscheiden. Allerdings stehen die Versammlungen wegen der Massnahmen von Bund und Kanton nicht mehr allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Wer Husten oder Fieber hat, soll Veranstaltungen grundsätzlich fernbleiben. Die Gemeinde Widnau hat ausserdem am Freitag in einem Inserat im «Rheintaler» darum gebeten, dass Leute, die in den letzten zwei Wochen ein Risikogebiet besucht haben, der Bürgerversammlung fernbleiben. (Wir berichteten in der Ausgabe vom Mittwoch, 11. März)Dürfen Gemeinden die politischen Rechte ihrer Bürger auf diese Weise einschränken? Alexander Gulde, Leiter des Kantonalen Amtes für Gemeinden, meint dazu: «Eine Einschränkung ist zulässig, sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse erfolgt und verhältnismässig ist.» Jede Gemeinde muss also eine Interessenabwägung vornehmen. Entscheidet sie sich gegen die Durchführung der Versammlung, so muss gemäss Gemeindegesetz eine Urnenabstimmung durchgeführt werden.Ebenso sieht das Gesetz vor, dass alle St .Galler Gemeinden bis am 15. April über die Jahresrechnung, das Budget und den Steuerfuss befinden. In begründeten Fällen ist eine Verschiebung bis 15. Juni möglich. Das Departement des Innern hat diese Fristen wegen des Corona-Virus Anfang Woche angepasst.  Neu haben die Gemeinden bis am 20. Mai Zeit, diese Beschlüsse an einer Versammlung zu fassen. «Kann die Bürgerversammlung bis zu diesem Zeitpunkt nicht durchgeführt werden, ist eine Urnenabstimmung anzuordnen», heisst es in der Verfügung des Amtes. Das Datum wurde so angesetzt, dass bei einer Absage der Bürgerversammlung die Urnenabstimmung noch vor den Sommerferien stattfinden kann. Ob Urnenabstimmung oder Bürgerversammlung mit Auflage: Die im Umgang mit dem Corona-Virus beschlossenen Massnahmen tangieren die politischen Rechte mancher St. Gallerinnen und St. Galler. An der Urne können die Bürger zu einem komplexen Gebilde wie dem Budget nur Ja oder Nein sagen; die Diskussion über einzelne Posten ist nicht möglich. Wird die Versammlung durchgeführt, so können einzelne nicht teilnehmen. Fraglich ist ausserdem, welche Rolle die Empfehlung an über 65-Jährige spielt, nicht an Veranstaltungen teilzunehmen. Schliesslich ist für sie die Teilnahme am demokratischen Prozess mit einem Risiko verbunden. Genaue Regelung wird am Freitag kommuniziert Bernhard Keller schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass die im Frühling angesetzten Bürgerversammlungen stattfinden können auf 50 Prozent. «Wir müssen die Entwicklungen der nächsten Tage und Anweisungen von Bund und Kanton abwarten.» Neue Anweisungen sind auf Freitag angesetzt, wie Kantonsärztin Danuta Reinholz auf Anfrage bestätigt. Der Krisenstab befasse sich derzeit auch mit Regeln zu Gemeindeversammlungen. «Am Freitag werden wir genaue Anweisungen dazu kommunizieren.»

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