Die Raumtemperatur wird auf höchstens 19 bis 20 Grad beschränkt; Aussenbeleuchtungen an öffentlichen Gebäuden, die nicht aus Sicherheitsgründen geboten ist, werden abgeschaltet; auf Weihnachtsbeleuchtungen im Innern von Gebäuden und Anlagen wird verzichtet; Leuchtreklamen und Beleuchtung von Schaufenstern, Anschlagkästen und dergleichen werden von 22 und 6 Uhr abgeschaltet. In Verwaltungsgebäuden sollen zudem möglichst rasch energiesparende Lampen und Bewegungsmelder eingesetzt werden, heisst es weiter.