Damit für die Bürgerinnen und Bürger der Gang zur Post oder zur Urne entfallen kann, muss der Kanton hohe Standards erfüllen. Bei der Übermittlung der Daten kommen deshalb modernste Verschlüsselungstechnologien zum Einsatz. Die elektronischen Abstimmungsresultate werden im Nachgang plausibilisiert.Damit eine Stimme nicht zweimal abgegeben werden kann, elektronisch und beispielsweise brieflich, werden sämtliche eingegangenen Stimmen gescannt. Das Stimmgeheimnis ist bei der elektronischen Stimmabgabe laut Mitteilung der Gemeinde jederzeit vollumfänglich gewahrt.Seit dem 24. September 2017 haben die Stimmberechtigten in den vier Pilotgemeinden Goldach, Vilters-Wangs, Kirchberg und Rapperswil-Jona sowie die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Ab Herbst 2019 sollen dann alle Stimmberechtigten im Kanton St.Gallen von der neuen Abstimmungsmöglichkeit profitieren können.Neu werden die Stimmausweise im Format A4 gedruckt; sie können für alle Abstimmungsmöglichkeiten - persönlich an der Urne, brieflich per Post oder zu Hause elektronisch am PC - verwendet werden.