19.07.2020

Widnau stellt 15 E-Bikes zur Verfügung

Mit den E-Bikes der Gemeinde Widnau kann man auch Reisen unternehmen – es darf auch für mehrere Tage sein. 15 E-Velos stehen bereit.

Von gk
aktualisiert am 03.11.2022
Seit einigen Wochen ist die E-Bike-Station offen. Das umweltfreundliche Angebot von E-Bike Widnau lädt für Reisen quer durch das Rheintal oder die Schweiz ein. Interessierte können das Angebot nutzen und Veloausflüge unternehmen, es können auch mehrtägige Abenteuer sein. Dieses Ferienvergnügen ist auch in Coronazeiten gesundheitlich risikolos – für alle Altersgruppen. In diesem Jahr ist das Entdecken von spannenden Orten in der nahen und weiteren Umgebung der Schweiz der richtige Ferientipp.Die E-Bikes können von Einzelpersonen, Familien oder Gruppen für ein- oder mehrtägige Ausflüge gemietet werden. Online-Reservationen sind unter www.widnau.ch (E-Bike – Verfügbarkeit der E-Bikes) möglich. Unter dem Link «E-Bike mieten» findet sich eine detaillierte Anleitung, wie ein Bike reserviert werden kann. Wer die E-Bikes länger als fünf Tage mieten möchte, nimmt bitte mit dem Frontoffice im Gemeindehaus Widnau Kontakt auf, Telefon 071 727 03 00, oder front-office@widnau.ch.Stromeinkauf für 2021 und 2022 bereits erledigtDank den aktuell sehr günstigen Einkaufskonditionen hat der Gemeinderat entschieden, die Stromlieferung für die Elektrizitätsversorgung Widnau für die Jahre 2021 und 2022 bereits heute zu sichern. Das preislich attraktivste Angebot haben die St. Galler Stadtwerke unterbreitet; sie haben daher den Zuschlag für den Liefervertrag für 2021 und 2022 erhalten. Auch in den kommenden beiden Jahren hält die Elektrizitätsversorgung Widnau daran fest, als Standard ausschliesslich Strom aus erneuerbaren Quellen anzubieten. Deshalb hat der Gemeinderat für 2021 und 2022 Zertifikate bzw. Herkunftsnachweise für «Wasserkraft aus der Schweiz» beschafft. Diese hat er für das Jahr 2021 bei der Energieplattform, St. Gallen, und für das Jahr 2022 bei der Repower AG, Zürich, eingekauft. Sämtliche Kundinnen und Kunden der EV Widnau werden also auch in Zukunft mit Wasserkraft aus der Schweiz und heimischer Solarenergie beliefert. Diese wird von Widnauer Hausbesitzern eingespeist, die den Überschussstrom aus den Solaranlagen auf ihren Dächern an die EV Widnau verkauft haben und ins Netz zurückspeisen. Dem Rat ist es ein grosses energiepolitisches Anliegen, dass diese privaten Kleinproduzenten von Solarstrom ihren Eigenverbrauch steigern und ihren Solarstrom in erster Linie für den eigenen Bedarf brauchen.Aufhebung der SozialhilfekommissionIm Kanton St. Gallen ist die politische Gemeinde gemäss Sozialhilfegesetz zuständig für die Leistung der persönlichen (betreuenden und finanziellen) Sozialhilfe. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, das bestehende Verfahrensmodell zu modernisieren bzw. an die heutigen Gegebenheiten anzupassen. Für die Umsetzung der Bestimmungen der finanziellen Sozialhilfe mithin für den Erlass der entsprechenden Verfügungen hatte der Gemeinderat bisher eine Sozialhilfekommission beauftragt. Rechtsmittelinstanz gegen die Verfügungen der Sozialhilfekommission war der Gemeinderat. Diese Kommissionslösung bestand in der Gemeinde Widnau seit bald drei Jahrzehnten; sie kommt aus der Zeit, als die Gemeinden auch noch eine eigene kommunale Vormundschaftsbehörde führten.In der Praxis hat sich der Erlass von Verfügungen durch die Sozialhilfekommission in Bezug auf eine zeitnahe Bearbeitung und ein möglichst effizientes Verfahren zunehmend als unzweckmässig erwiesen. Personen, die ein Unterstützungsgesuch gestellt haben, haben den Anspruch, dass nach Abschluss aller Abklärungen durch das Sozialamt schnell über ihr Unterstützungsgesuch entschieden wird, da sie sich in einer Notsituation befinden.Damit künftig Entscheide zu Unterstützungsgesuchen zeitnah getroffen werden können, hat der Gemeinderat entschieden, das Verfahrensmodell zu wechseln und die Zuständigkeiten neu zu regeln. Seit 1. Juni liegt die Zuständigkeit für den Erlass von Verfügungen betreffend die persönliche Sozialhilfe bei der Leitung des Sozialamts. Rekursinstanz ist in allen Fällen der Gemeinderat Widnau. Dieses Verfahrensmodell wird von einer stattlichen Zahl von Gemeinden bereits so umgesetzt. Der Gemeinderat ist überzeugt, damit eine zeitgemässe und den heutigen Rahmenbedingungen angepasste Verfahrenslösung anzubieten.

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