Die Gemeinde Wolfhalden macht beim Thema Auszonungen vorwärts. Auf Anweisung des kantonalen Departements Bau und Volkswirtschaft hat der Gemeinderat eine sogenannte Planungszone verfügt. Diese betrifft Grundstücke, bei denen nicht ausgeschlossen scheint, dass sie bei der anstehenden Revision des Zonenplans dem Nichtbaugebiet oder einer anderen Nutzungszone zugewiesen werden können. Sprich: Solches Bauland könnte für Auszonungen in Frage kommen. «Parzellen mit einer Baubewilligung sind dagegen nicht in der Planungszone», sagt Gemeindepräsident Gino Pauletti. Falls solche Grundstücke in naher Zukunft nicht überbaut würden, könne sich dies jedoch ändern. Gemäss dem kantonalen Richtplan, den der Bundesrat im Herbst genehmigt hat, muss Wolfhalden Bauzonenreserven der Wohn-, Misch- und Kernzone von mindestens zwei Hektaren auszonen. Die Planungszone hat jedoch eine Grösse von drei Hektaren. Sie umfasst auch bebaute Grundstücke, die über Baulandreserven verfügen. Wie viel davon ausgezont werden könne, sei offen, sagt Pauletti. «Daher muss die Planungszone grösser sein als die vorgesehene Auszonungsfläche.»Kommunaler Richtplan wird 2019 überarbeitet Mögliche Baulandparzellen für Auszonungen liegen in Wolfhalden an der Grenze zur Landwirtschaftszone. Weil das Raumplanungsgesetz des Bundes explizit eine Innenverdichtung vorschreibt, sind dagegen Areale im Zentrum davon ausgenommen. Die 23 Grundeigentümer, die von der Planungszone betroffen sind, wurden am Dienstag informiert. «Für die Gemeinde ist es kein einfacher Prozess», sagt Pauletti. Er rechnet mit Widerstand. Ein Streitpunkt könnten die Entschädigungen werden. Gemäss einem Entscheid des Bundesgerichts werden nicht alles Auszonungen entschädigt. Es liege an den Eigentümern, sich zu wehren, sagt Pauletti. Sie würden möglicherweise Entschädigungen bekommen, wenn sie beispielsweise die Kosten für Erschliessungen nachweisen könnten. Die Einsprachefrist zur Planungszone läuft bis zum 21. Dezember. Nächstes Jahr möchte der Gemeinderat den kommunalen Richt- sowie den Zonenplan überarbeiten. Für deren Revision haben die Gemeinden ab Inkrafttreten des kantonalen Richtplans fünf Jahre Zeit. «Der genaue Zeitrahmen hängt allerdings davon ab, ob Rechtsmittel ergriffen werden», sagt Pauletti.
Gebaut werden kann in Wolfhalden auch in Zukunft, denn Bauland gibt es noch genug. Dabei hält die Vorderländer Gemeinde einen Trumpf in der Hand: Sie verfügt über viel eigenes Land. Die Gründe, dass Wolfhalden zu den Auszonungsgemeinden gehört, liegen weiter zurück. 1994 wurden letztmals Ein- und Auszonungen vorgenommen. Danach war die Bautätigkeit längere Zeit flau. Dadurch gebe es aufgestautes Bauland, sagt der Gemeindepräsident. In den vergangenen Jahren sind dagegen mehrere Bauprojekte realisiert worden.Sieben Gemeinden müssen auszonen Nebst Wolfhalden müssen sechs weitere Gemeinden ihre Bauzonen reduzieren. Davon betroffen sind Walzenhausen, Hundwil, Schwellbrunn, Schönengrund, Trogen und Wald. Sie alle haben Baulandreserven, die ihren Bedarf der nächsten 15 Jahre übersteigen. Insgesamt müssen in Appenzell Ausserrhoden 12,6 Hektaren Land ausgezont werden.