Einige Gewerbebetriebe forderten die Gemeinde auf, die Sammelstelle auch für Unternehmen zu öffnen. Der Gemeinderat stellt auf Antrag und gegen Entrichtung der Grundgebühr ab 2024 die Infrastruktur auch den in der Gemeinde Walzenhausen ansässigen und zur Benützung berechtigten Betrieben zur Verfügung. Betriebe, die von der Möglichkeit nicht Gebrauch machen möchten, sind nach wie vor verpflichtet, die «Selbstdeklaration Separatabfuhr» einmalig einzureichen. Der Vorstand des Gewerbevereins wurde in die Erarbeitung des Gebührentarifs einbezogen und angehört. Der Preisüberwacher verzichtete auf eine Empfehlung und bestätigt somit die Gesetzeskonformität.
Massnahmen zur Strategie «Walzenhausen 2035»
Der Gemeinderat verfolgt die Strategie «Walzenhausen 2035», wozu im März ein Workshop mit den Mitgliedern der Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie den Abteilungsleitenden durchgeführt wurde. Der Gemeinderat teilt mit, dass er Massnahmen zur Umsetzung beschlossen hat. Das Projekt ist unterteilt in die Bereiche «Leben», «Arbeiten», «Bildung», «Infrastruktur», «Führung» und «Finanzen». Die einzelnen Ziele und die Strategie, mit der sie erreicht werden, sind auf der Website der Gemeinde zu finden.
Wanderweg Hostet wird teilweise befestigt
Der Wanderweg Hostet verläuft vom Sonnenberg über die Hofstatt hinauf bis zur Ledi. Die Grundeigentümer der Liegenschaft Nr. 658 beabsichtigen, die durch die Grundstücke 658, 1538 und 1710 verlaufende Erschliessungsstrasse ab der nördlichen Wegkreuzung bis zur Liegenschaft vollflächig zu befestigen. Der Gemeinderat hat den Eingriff unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Vereins Appenzeller Wanderwege und der kantonalen Fachstelle Fuss- und Wanderwege genehmigt.
Entschädigung für Feuerwehr-Angehörige
Seit dem 1. Juni ist das revidierte Entschädigungsreglement in Kraft, in dem die Entschädigungen der Angehörigen der Feuerwehr nicht mehr enthalten sind. Gemäss dem Feuerschutzreglement legt der Gemeinderat auf Antrag der Feuerschutzkommission die Entschädigungen fest. Er stellte fest, dass die Entschädigungen nicht mehr zeitgemäss sind – in vergleichbaren Feuerwehren sind sie teils doppelt so hoch. Die vom Gemeinderat neu festgelegten Ansätze führen zu Mehrkosten von 14 000 Franken pro Jahr.