14.09.2020

Wer nichts hat, soll keine Feuerwehrabgabe bezahlen

Der Altstätter CVP-Kantonsrat Andreas Broger fordert eine Revision des neuen Feuerschutzgesetzes, bevor es überhaupt erst in Kraft getreten ist.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
In dreieinhalb Monaten, zum Jahresbeginn, tritt ein neues kantonales Feuerschutzgesetz in Kraft. Es hatte mehrere Anläufe gebraucht, bis das Gesetz den Kantonsrat passiert hatte. Und doch weist es noch Mängel auf. Dieser Ansicht sind jedenfalls der CVP-Kantonsrat Andreas Broger (der in Altstätten als Stadtrat die Sicherheitskommission präsidiert, die unter anderem für die Feuerwehr zuständig ist), die Stadt-St. Galler Grünliberale Sonja Lüthi und der Wiler Sozialdemokrat Dario Sulzer. Sie haben am Montag, am ersten Tag der Septembersession, eine Motion eingereicht, mit der sie eine Revision des Gesetzes fordern, bevor es überhaupt erst in Kraft getreten ist.50 Franken Ersatzabgabe in jedem FallKonkret geht es um die Feuerwehrersatzabgabe, die sich nach dem steuerbaren Einkommen bemisst. Neu ist die Bandbreite nicht mehr in der Verordnung, sondern auf Gesetzesebene geregelt.Unbestritten ist die Obergrenze, die bei 700 Franken bleibt. Unglücklich formuliert ist nach Meinung der Motionäre aber die Untergrenze, die von 30 auf 50 Franken angehoben wird. Bislang hiess es in der Verordnung ausdrücklich, dass die Ersatzabgabe nicht erhoben wird, wenn sie weniger als 30 Franken beträgt. Das neue Gesetz interpretieren die Motionäre hingegen so, dass die 50 Franken Mindestgebühr in jedem Fall eingezogen werden müssen, auch von wenig Bemittelten ohne steuerpflichtiges Einkommen. Sie sehen hier einen sprachlogischen Widerspruch im Gesetz: «Wo es kein steuerbares Einkommen gibt, kann eigentlich auch keine Ersatzabgabe erhoben werden», schreiben sie. Ökonomisch unsinnig, sozialpolitisch fragwürdigSie fürchten aber auch Probleme beim Vollzug, nämlich wenn wegen des fehlenden Einkommens nicht Steuerpflichtige die Zahlung verweigern. Und wenn die Sozialen Dienste für die Sozialhilfeempfänger einspringen müssten, bedeutete dies letztlich auch nur einen Zusatzaufwand innerhalb der Verwaltung, ohne dass die Feuerwehr wesentlich mehr Ertrag davon hätte. Die Mindestersatzabgabe auch in solchen Fällen zu erheben, erscheint den Motionären deswegen sowohl verwaltungsökonomisch unsinnig, als auch sozialpolitisch fragwürdig.Weil das Gesetz schon bald in Kraft tritt, beantragen Andreas Broger, Sonja Lüthi und Dario Sulzer eine dringliche Behandlung ihrer Motion. Über die Dringlichkeit stimmt der Rat am Dienstagmorgen ab.

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