Sunrise möchte ihre Mobilfunkantennenanlage auf dem Silo der früheren EgoKiefer an der Ecke Schöntalstrasse – Elsenackerstrasse aufrüsten. Das Baugesuch dafür lag vom 10. bis 23. März bei der Stadt auf. Einspracheberechtigt war man im Umkreis von über einem Kilometer – also in fast ganz Altstätten und im Grossteil Lüchingens.Das Baugesuch war zwar im Anschlagkasten beim Rathaus ausgehängt und auf der elektronischen Publikationsplattform des Kantons aufgeschaltet. Und im «Rheintaler» und in der «Rheintalischen Volkszeitung» erschien ein Inserat zur Mitte der Einsprachefrist.Die Bauanzeige direkt erhalten haben aber nur einige wenige in unmittelbarer Nähe des Standorts Wohnende. Manche, die nur wenig weiter weg wohnen, sind erst durch eine Empfängerin eines solchen Schreibens auf das Vorhaben der Mobilfunkbetreiberin aufmerksam gemacht worden. Sie fragen sich deshalb, ob die Stadt dieses Projekt – und womöglich auch weitere Antennenausbauten – an der Öffentlichkeit vorbeischmuggeln möchte.Stadtpräsident Ruedi Mattle lässt diesen Vorwurf nicht auf der Stadt sitzen. Dass nur die Eigentümerinnen und Eigentümer der Liegenschaften in unmittelbarer Nachbarschaft eine Bauanzeige erhalten haben, aber alle anderen Einspracheberechtigten nicht, liege daran, dass die Stadt hier unterschiedliche Vorschriften zu befolgen habe: «Die eine besagt, wer eine Bauanzeige erhält, die andere, wer einspracheberechtigt ist.»Wer im Fall einer Mobilfunkantenne einspracheberechtigt ist, hat das Bundesgericht definiert. Nämlich alle, die in einem Radius wohnen, in dem eine Strahlung von mehr als 10 % des Anlagegrenzwertes zu erwarten ist. Dieser Radius hängt von der Sendeleistung der Anlage ab. Im Fall jener auf dem EgoKiefer-Silo misst er laut Ruedi Mattle 1124 Meter.Der Umkreis reicht damit bis zur Wieswanne hinauf oder bis zum Staffelquartier ob der Migros, bis zum Strick an der Alten Stossstrasse, bis zur Forstkapelle, bis in einen Teil des Wohnquartiers Unterkirlen ennet dem Bahnhof und in Lüchingen bis zum Schulhaus Roosen und bis knapp an den Kindergarten Sonnenhügel oder an die Burg Neu Altstätten.Tatsächlich schreibt das kantonale Planungs- und Baugesetz der Baubehörde das Versenden eines eingeschriebenen Briefs nur an jene Eigentümerinnen und Eigentümer vor, deren Liegenschaften näher als 30 Meter an der geplanten Baute oder Anlage liegen. Diese Distanz entspricht hier zufällig gerade der Höhe des Silos.Für die Bekanntmachung an alle anderen Einspracheberechtigten (auch Mieterinnen und Mietern innerhalb des 30-Meter- Radius) genügt die Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan. Im Fall der Stadt Altstätten ist dies die elektronische Publikationsplattform des Kantons (https://publikationen.sg.ch).Die Stadt hält es zwar so, dass sie Gesuche für neue Mobilfunkanlagen zusätzlich im «Rheintaler» und in der «Volkszeitung» inseriert, nicht aber solche für Änderungen an bestehenden Anlagen. In diesem Fall habe man dies auf Wunsch einer Anwohnerin entgegenkommenderweise doch getan, erklärt Ruedi Mattle. Dass es erst zur Mitte der Auflagefrist geschah, hat für die Stadt keine rechtlichen Nachteile zur Folge. Rechtsverbindlich ist nämlich einzig die Publikation im amtlichen Publikationsorgan, also auf der elektronischen Plattform des Kantons.Auch eine Bauvisierpflicht hat hier übrigens nicht bestanden, wie Ruedi Mattle festhält. Bauvisiere hätten nur Stellung und Ausmass einer geplanten Anlage anzuzeigen, nicht aber Details wie die Antennengruppen auf einem Sendemast. Weil auf dem Silo schon eine Mobilfunkanlage bestehe, habe es keine Visiere gebraucht.