21.09.2021

Weniger Steuern für Zuwendungen im Konkubinat

Die Motion, die von drei Kantonsräten aus dem Rheintal eingereicht worden war, ist gutgeheissen worden.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Wer im Konkubinat lebt und von seinem Partner bzw. von seiner Partnerin erbt oder Vermögen geschenkt bekommt, wird künftig weniger Erbschafts- respektive Schenkungssteuer bezahlen müssen (siehe dazu auch unsere Ausgabe vom letzten Freitag). Der Kantonsrat hat am Montag die Motion der Rheintaler Mitte-Kantonsräte Michael Schöbi (Altstätten), Sandro Hess (Rebstein) und Patrick Dürr (Widnau) gutgeheissen und zwar deutlich mit 82 Stimmen bei lediglich einer Gegenstimme.Damit wird die Regierung eine Gesetzesänderung erarbeiten, mit welcher der Freibetrag bei Zuwendungen an den Konkubinatspartner bzw. die -partnerin von 10000 auf 25000 Franken erhöht und die darüber liegende Zuwendung noch zu 10 statt wie bisher 30 Prozent besteuert wird. Ganz steuerbefreit wie eine Zuwendung unter Ehepartnern werden Zuwendungen unter Konkubinatspartnern damit zwar nicht. Dies deckt sich aber mit der Forderung der Motionäre. Ein Konkubinat habe nicht die Intensität einer Ehe, hielt Michael Schöbi seitens der Motionäre fest, und doch sei eine Steuerreduktion im Vergleich zur Besteuerung bei einer Zuwendung an beliebige Dritte richtig, würden doch auch Menschen, die im Konkubinat zusammenleben, Verantwortung füreinander übernehmen.Für einmal bot selbst die SP Hand zu einer Steuersenkung. Hier sei sie im Sinn einer Gleichbehandlung gerechtfertigt, meinte Fraktionssprecherin Bettina Surber. Nach Ansicht der SP sollten alle Formen des Zusammenlebens gleichermassen akzeptiert sein. «Allerdings wäre in diesem Sinn auch noch über die Einführung einer erweiterten Erbschaftssteuer zu sprechen, und dann wiederum für alle», fügte Surber an.

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