18.10.2018

Weniger Lohn für Gemeindepräsidenten

Der überarbeitete Entwurf des neuen Entschädigungsreglements liegt vor und wird vom Gemeinderat einer Vernehmlassung unterstellt. Die Vernehmlassung dauert von Montag, 15. Oktober, bis Donnerstag, 15. November.

Im Rahmen einer Vernehmlassung gemäss Art. 12 der Gemeindeordnung haben alle Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, zu diesem Reglementsentwurf Stellung zu nehmen und sind eingeladen, von diesem Mitwirkungsrecht Gebrauch zu machen.Anfang 2017 wurden die beiden Totalrevisionen für die Gemeindeordnung sowie das Entschädigungsreglement im Rahmen einer Volksdiskussion den Einwohnerinnen und Einwohnern vorgelegt. Die Gemeindeordnung wurde überarbeitet und anlässlich der Urnenabstimmung vom 21. Mai 2017 angenommen und vom Regierungsrat in Kraft gesetzt.Details in Verordnung regelnAufgrund der Rückmeldungen zur ersten Vernehmlassung des Reglements hat sich der Gemeinderat nochmals intensiv mit den Regelungen der Entschädigung der Behördenmitglieder und der Besoldung der Gemeindepräsidentin/des Gemeindepräsidenten befasst. Ziel war ein Entschädigungsreglement, welches «so wenig wie möglich und so viel wie nötig» regelt. Detaillierte Angaben sollen in einer Verordnung festgelegt und durch den Gemeinderat gegebenenfalls angepasst werden können. So kann zeitnah auf veränderte Anforderungen und Rahmenbedingungen reagiert werden. Zu den wichtigsten Anpassungen gehört, dass die Jahresentschädigung der Gemeindepräsidentin/des Gemeindepräsidenten definiert wird. Es handelt sich dabei um ein Vollamt (100%). Die gesamte Entschädigung für den/die Gemeindepräsidenten/in geht im Vergleich zu früher etwas zurück, da bisher separat vergütete Mandatsentschädigungen und Sitzungsgelder neu pauschal enthalten sind.Vergütungen für Räte erhöhtDamit sich auch in Zukunft Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung stellen, werden die Vergütungen für die Gemeinderäte und das Vizepräsidium erhöht. Ebenfalls können sich diese neu der Pensionskasse für die Mitarbeitenden der Gemeinde anschliessen. Auch die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission erhalten als vom Volk gewählte Behörde neu eine Pauschalentschädigung. (gk)Hinweis Der Bericht des Gemeinderates sowie der Entwurf des Entschädigungsreglements kann bei der Gemeindeverwaltung Heiden angefordert oder unter www.heiden.ch > Aktuelles > politische Informationen heruntergeladen werden. Wer an dieser Vernehmlassung teilnehmen will, wird gebeten, eine Stellungnahme als Brief oder E-Mail an den Gemeinderat Heiden einzureichen: Kirchplatz 6, Heiden, gemeinde@heiden.ar.ch.

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