16.02.2019

Weitere Steuerfusssenkung

Der Gemeinderat beantragt eine Steuerfusssenkung um sechs Prozentpunkte auf 129 Prozent.

Der Gemeinderat kann nach der Abschlusssitzung von einem sehr guten Rechnungsergebnis berichten. Die Jahresrechnung 2018 schliesst mit einem ansehnlichen Einnahmenüberschuss von 1,56 Mio. Franken gegenüber einem budgetierten Aufwandüberschuss von Fr. 82000 ab. Fünf Positionen komplett abschreibenDieser Ertragsüberschuss soll für zusätzliche Abschreibungen wie folgt verwendet werden: Fr. 30000 Gewässerverbauungen, Fr. 31000 Photovoltaikanlage Rathaus, Fr. 233000 Werkhof, Fr. 266000 Rathaus Neumöblierung, Fr. 730000 Investitionsbeitrag Altersheim Feldhof, Fr. 266000 Sanierung MZH Bündt. Die Reserven der Politischen Gemeinde betragen per 31.12.2018 unverändert Fr. 560000. Über die Gewinnverwendung muss an der Bürgerversammlung vom 22. März 2019 abgestimmt werden. Mit Ausnahme der Position «Sanierung Mehrzweckhalle Bündt» könnten bei Annahme der vom Gemeinderat vorgeschlagenen Gewinnverwendung die restlichen fünf Positionen vollständig abgeschrieben werden. Dies würde die Abschreibungstranchen in den Folgejahren deutlich entlasten. Gemäss Abschreibungsplan sind 2018 insgesamt zwei Mio. Franken abgeschrieben worden. Davon sind Fr. 840000 ordentliche Abschreibungen und 1,2 Mio. Fr. zusätzliche Abschreibungen. Die Investitionsrechnung 2018 schliesst mit Nettoinvestitionen von Fr. 3,7 Mio. Fr. Der Gemeinderat beantragt an der Bürgerversammlung vom 22. März ein Budget 2019 mit einem geplanten Aufwandüberschuss von Fr. 247640. Der Steuerfuss soll um sechs Prozentpunkte auf neu 129 Prozent gesenkt werden. Falls 2019 das Rechnungsdefizit eintritt, könnte dieses über die Eigenkapitalreserven für künftige Aufwandüberschüsse oder auch über die Ausgleichsreserve abgedeckt werden. Wiederholt positive Jahresergebnisse bewogen den Gemeinderat, eine deutliche Senkung des Steuerfusses zu beantragen. Dies in der Meinung, dass die Bürgerschaft nun auch direkt vom Rechnungsergebnis profitieren soll. Das neue Rechnungsmodell, welches durch die Gemeinden ab 1. Januar 2019 angewendet werden muss, bringt diverse Veränderungen. Siebte Steuerfusssenkung seit 2007So müssen die Abschreibungen neu linear und konsequent nach der jeweiligen Nutzungsdauer vorgenommen werden. So kann nicht mehr innert möglichst kurzen Fristen abgeschrieben werden dürfen. Diese Verlängerung der Abschreibungsdauern führt somit vorübergehend zu einer Aufwandminderung. Im Gegenzug kumuliert sich der Abschreibungsaufwand der verschiedenen Projekte und wird die zukünftigen Jahresrechnungen stärker und länger belasten. Mit den heute bekannten Fakten ist die beantragte Steuerfussreduktion auf 129 Prozent für das Jahr 2019 in jeder Hinsicht vertretbar. Die Steuerfusssenkung ist seit 2007 bereits die siebte Reduktion des Steuerfusses der Politischen Gemeinde Rüthi. Im Jahr 2006 lag der Steuerfuss noch bei 162 Prozent. (gk)

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