Untersuchung 26.11.2024

Wegen sexueller Belästigung: Justiz spricht Unihockey-Trainer schuldig

Gegen einen Trainer der Unihockey-Talentschmiede East Floorball School EFS gab es eine strafrechtliche Untersuchung wegen sexueller Belästigung. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen über den Fall entschieden.

Von red
aktualisiert am 27.11.2024

1000 Franken beträgt die Busse. Ein Tätigkeitsverbot gibt es nicht, berichtet der «Blick». Der 35-jährige Unihockeytrainer fragte im Sommer auf Social Media eine 15-jährige, ehemalige Juniorin: «Kann ich schicke Nacktfoto?». Das Mädchen erstattete Anzeige. Der Klub hielt sich bedeckt, der Beschuldigte trainierte in der Zwischenzeit weiterhin.

Nun spricht ihn die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen schuldig. Der Mann habe mit den Textnachrichten die 15-Jährige sexuell belästigt. 

Gemäss Blick muss der Unihocketrainer zusätzlich zu den 1000 Franken Busse 700 Franken Gebühren für Polizei und Staatsanwaltschaft bezahlen sowie Anwaltskosten, die mit 7000 Franken den grössten Anteil ausmachen.

Kontrollverlust an einer ausgelassenen Feier

Bei der Strafzumessung habe sich der Staatsanwalt auf eine Vorgeschichte bezogen. Der Beschuldigte sei in den Ferien auf einer Hochzeit gewesen, an welcher reichlich Alkohol geflossen war.

Kontrollverlust des Beschuldigten habe zur Nachricht geführt. Die betroffene Jugendliche sei ein «beliebiges Zufallsopfer» gewesen. Das angekündigte Nacktfoto sei nicht versendet worden. 

Vor diesen Nachrichten und ausserhalb des Trainings gab es keinen privaten Kontakt zwischen dem Trainer und der Jugendlichen. Auswertungen nach einer Hausdurchsuchung hätten ergeben, dass der Trainer sonst nie Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen hatte. 

Doch mit dem unaufgeforderten Aufdrängen bewegte er sich nahe an der Schwelle des Verbrechens von sexuellen Handlungen mit Kindern, so der Staatsanwalt. Unter Berücksichtigung aller Kriterien, beispielsweise des grossen Altersunterschieds, der Disziplinarverfahrens von Swiss Sport Integrity und der medialen Berichterstattung, sei eine Busse von 1000 Franken festzulegen.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.


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