02.09.2019

Wegen IV-Betrugs schuldig gesprochen

Von Kurt Latzer
aktualisiert am 03.11.2022
Am Montag eröffnete das Kreisgericht Rheintal die Urteile über das kosovarische Ehepaar, dessen Fall vergangenen Mittwoch fast elf Stunden verhandelt wurde. Die Frau wurde im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu 4½ Jahren Haft verurteilt. Das beschlagnahmte Bargeld von gut 32000 Franken bleibt anrechenbar an die Verfahrenskosten eingezogen. Die Angeklagte muss eine Ersatzforderung von 570000 Franken an den Staat leisten, zudem knapp 10000 an die Krankenkasse Visana. Weiter hat die Frau die Verfahrenskosten von mehr als 93000 Franken zu zahlen.Ihr Ehemann erhielt ebenfalls einen Schuldspruch und wurde zu 24 Monaten auf Bewährung verurteilt. Er muss an den Staat eine Ersatzforderung von 170000 Franken zahlen. Zudem muss der Mann knapp 24000 Franken Verfahrenskosten berappen. Das Pfand auf dem gemeinsamen Haus der Verurteilten auf dem Grundbuchamt bleibt zwecks späterer Verwertung aufrecht. Weitere Geschädigte wurden auf den Zivilweg verwiesen.Von einem Landesverweis, den der Staatsanwalt in beiden Fällen gefordert hatte, sieht das Gericht ab. Bezüglich des Aufenthaltstitels ist mit dem Urteil das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Bundesamt für Migration kann den Fall prüfen.Ellenlange Liste vonAnklagepunktenDie Liste der zur Last gelegten Straftaten des Ehepaares ist ellenlang. Die Frau hatte sich zu verantworten wegen gewerbsmässigem Betrug, Widerhandlung gegen das AHV-Gesetz (IV), Urkundenfälschung, mehrfacher teilweise Anstiftung zu Urkundenfälschung, Anstiftung zu mehrfachem Betrug, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung, betrügerischem Konkurs, Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, versuchter Anstiftung zur falschen Zeugenaussage, Geldwäscherei und mehrfacher Urkundenfälschung. Dem Mann wurde Folgendes angelastet: mehrfache ungetreue Geschäftsführung, betrügerischer Konkurs, Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, mehrfache Urkundenfälschung, Geldwäscherei und mehrfache Anstiftung zu falschen Zeugenaus-sagen.Das Gericht stützte die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft, die dem Ehepaar eine grosse kriminelle Energie attestiert hatte. Besonders der Auftritt der Frau vor Gericht ärgerte den Staatsanwalt. Denn obwohl viele Beweise wie Fotos, Videos, Zeugenaussagen und ein psychologisches Gutachten gegen grosse gesundheitliche Einschränkungen sprächen, simuliere die Frau vor Gericht weiter.Die Verteidigung sprach von mangelnden Beweisen, zumindest was den IV-Betrug sowie die Mitarbeit in der Firma des Ehemannes anbelangt. Das letzte Gutachten über die vergangenen 18 Jahre stellte der Verteidiger der Angeklagten in Frage. Fotos, Videos, Protokolle aus der Telefonüberwachung und Zeugenaussagen zum wahren Gesundheitszustand seien zu wenig aussagekräftig, weil es der Frau zwischendurch besser gegangen sei. Auch in den zahlreichen Urlaubsreisen, wie etwa der auf die Malediven und nach Dubai, sah der Verteidiger keinen Grund, die Invalidität der Frau anzuzweifeln. Auch der Verteidiger des Ehemannes der Beschuldigten zählte Gründe auf, die nach einem geringeren Strafmass verlangten.In der Urteilsbegründung widersprach das Gericht der Verteidigung. Alle angeklagten Punkte seien belegt worden. Am Ende fand der Richter klare Worte, besonders für die Frau. «Ihr Verhalten, besonders bezüglich der Betrugshandlungen, ist durchaus als dreist zu qualifizieren», sagte der Richter. Einige der Beweise legten dar, wie rücksichts- und respektlos sie vorgegangen sei.Kurt Latzer

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.