«Sie haben bei mir ein Hausverbot, darum sind Sie bei mir nicht dabei»: Wegen dieser Aussage steht Robert Raths heute vor Gericht, wie der «Blick» zuerst berichtet hat.
Mit dem Satz habe der heutige Stadtpräsident von Rorschach riskiert, den Ruf von Thomas F.* (46) zu schädigen. Das hielt die St. Galler Staatsanwaltschaft fest. Denn ein Hausverbot gegen den Bürger lag nicht vor. Gefallen ist der Satz an einem Stadt-Apéro mit rund 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Zum Gerichtstermin kommt es nun, weil Robert Raths Rekurs gegen einen Entscheid der Staatsanwaltschaft eingelegt hat. Diese brummte ihm wegen Verleumdung eine Geldstrafe von 2250 Franken auf, aufgeschoben zugunsten einer zweijährigen Probezeit. Dazu kommen sollen die Kosten für die Untersuchung, eine Busse von 450 Franken und einen Eintrag ins Strafregister.
Bürger wurde selbst bereits verurteilt
Thomas F. war Robert Raths schon vor dem Stadt-Apéro miteinander vertraut. Der ehemalige Gemeindepräsident von Thal hatte den Programmierer wegen übler Nachrede und Beschimpfung angezeigt. Thomas F. soll dem Stadtpräsidenten und anderen Kantonsräten immer wieder Mails geschrieben haben.
Robert Raths soll darin als Stadpräsident beschrieben worden sei, der «auf den Schwächsten der Schwachen herumtrampelt». Für F. gab es eine Verurteilung wegen übler Nachrede und Beschimpfung, die er aber ans Kantonsgericht St. Gallen weiterzog.