31.01.2021

Wegen Hanfanlage in Haft

Eine 29-jährige Feldkircherin muss ins Gefängnis, weil sie sich um eine Marihuanaanlage kümmerte.

Von Christiane Eckert
aktualisiert am 03.11.2022
Sie selbst hat nicht das ganz grosse Geld mit den 45 Kilo Marihuana und den 915 sichergestellten Cannabispflanzen verdient, da ist der Senat sicher. Zwar können sich die 6000 Euro Einkommen der «Erntehelferin» auch sehen lassen, doch im Vergleich zum Verkaufspreis der Drogen seien dies «Peanuts», so der Richter des Bezirksgerichts Feldkirch. Das grosse Geld haben wohl andere gemacht. Hintermänner, die nach demselben Modell Leute anwarben, die für Geld bereit waren, die risikoreiche Aufgabe des «Hanfgärtners» zu übernehmen. Ähnliche Indoorplantagen gab es nämlich in Lustenau und Nüziders.Schönes Haus mit  Pool als LockmittelDie junge Frau steckte noch in der Ausbildung zu einem medizinischen Beruf. Mit 800 Euro musste sie auskommen, während sie die Schulbank drückte. Einen Kredit in Höhe von 10 000 Euro hatte sie ebenfalls offen. Als ein Bekannter sie fragte, ob sie nicht als Nachmieterin in ein schönes Haus mit Pool einziehen wolle, sagte sie nicht nein. Sie stammt aus einer vielköpfigen Familie, mit Luxus hatte sie bislang nicht viel zu tun. Die Befürchtungen, sich die Unterkunft nicht leisten zu können, zerstreute der vermeintliche Freund und garantierte, ihr finanziell zur Seite zu stehen. Nur den Keller solle sie nicht betreten, hiess es vorerst. Später stellte sich heraus, dass sich dort eine professionelle Indoorplantage befand.«Kann beruflich nie mehr das werden, was ich wollte»Der Bekannte bat sie, sich um die Hanfpflanzen zu kümmern. Schliesslich half sie bei der Ernte mit und schnitt mit anderen «Erntehelfern» die Blüten für 45 Kilo Marihuana. Die Sache flog auf, weil eine ebenfalls in Drogengeschäfte involvierte Frau den Namen der 29-Jährigen preisgab. Man stellte dabei 915 Pflanzen sicher. «Ich war so dumm. Dafür musste ich meine Schule abbrechen und kann beruflich nie mehr das werden, was ich eigentlich wollte», blickt die Beschuldigte zurück. Doch sie fand mittlerweile eine andere Anstellung. Sie ist zufrieden, kann in einem ähnlichen Bereich arbeiten, sie macht weiterhin Kurse und man schätzt ihre Arbeit. «Meine Mandantin hat sich blenden lassen», setzte sich Verteidigerin Andrea Concin für ein mildes Urteil ein. «Die Angeklagte hat ein äusserst umfangreiches Geständnis abgelegt und zeigte sich in einer Weise kooperativ, wie ich es in den elf Jahren meiner Anwaltslaufbahn noch nie gesehen habe», so Concin. Der Senat verhängte drei Jahre Haft, eines davon unbedingt. 20 000 Euro muss die Verurteilte als Verfallssumme an den Staat bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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