02.08.2022

Wegen Feuerwerk ausgerückt, obwohl es nicht immer nötig war

Über das 1. August - Wochenende waren die Nachtdienstpatrouillen der Kantonspolizei St. Gallen im Dauereinsatz. Bei diversen Meldungen stellte sich vor Ort heraus, dass nichts Verbotenes vorgefallen war.

Von red/Kapo SG
aktualisiert am 02.11.2022
Im gesamten Kanton gilt seit 27. Juli ein Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe. Mehrere Gemeinden haben zudem ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot ausgesprochen. In rund fünf Fällen wurde die Kantonspolizei St.Gallen beigezogen, da bei Feuerstellen gegen das geltende Feuerverbot verstossen wurde. Rund 20 Mal rückte die Kapo zu Kontrollen aus, weil Kinder oder Jugendliche im Wald oder in Waldesnähe Knaller abbrennen liessen oder Unfug mit Feuerwerkskörpern trieben. Hinzu kamen vier kleinere Brände (ein Holztisch, eine Wiese sowie zwei Hecken), bei welchen die Kantonale Notrufzentrale St.Gallen alarmiert wurde. Diese Brände konnten jeweils die örtlichen Feuerwehren rasch löschen.Am Abend des 1. Augusts waren sowohl die Kantonale Notrufzentrale St.Gallen als auch die Nachtdienstpatrouillen aufgrund der vielen Meldungen über tatsächliche oder angebliche Verstösse gegen die Feuer- und Feuerwerksverbote im Dauereinsatz. Bei diversen Eingangsmeldungen stellte sich vor Ort heraus, dass nichts Verbotenes vorgefallen war. Offenbar bekundeten viele Anrufende Mühe damit, die geltenden Verbote richtig zu interpretieren.Die Kantonspolizei St.Gallen setzte auf den Dialog. Das Gespräch mit fehlbaren Personen wurde gesucht und diese wurden auf ihr Verhalten aufmerksam gemacht. Als Fazit hält die Kapo in einer Mitteilung fest, dass sich die Bevölkerung grösstenteils vorbildlich an die Verbote gehalten hat.

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