20.05.2020

Was ewig galt, gilt nicht mehr

Felix Bischofberger erkundigt sich nach den Konsequenzen eines Bundesgerichtsurteil für viele Kleinwasserkraftwerke.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Der Altenrheiner CVP-Kantonsrat Felix Bischofberger sorgt sich um die Zukunft kleiner Wasserkraftwerke. Dies wegen eines Entscheids des Bundesgerichts letztes Jahr.Das höchste Gericht hatte damals in einem Streit um ein Kleinwasserkraftwerk im Kanton Zug zugunsten des WWF entschieden. Es ging dabei um die Restwassermenge, aber in diesem Zusammenhang auch um den rechtlichen Status des Kraftwerks hinsichtlich der Betriebsbewilligung. Das Bundesgericht hielt fest, dass die althergebrachten, vom Prinzip her unbeschränkt gültigen privaten Wasserrechte – so genannte ehehafte Wasserrechte – abgelöst werden müssen durch Konzessionen, die heute geltendem Recht entsprechen.Entschädigungslos enteignetDas Urteil für das Kraftwerk im Kanton Zug hat weit reichende Konsequenzen. Es bedeutet nämlich, dass die ehehaften Wasserrechte auch für andere Kraftwerke nicht aufrecht erhalten können. Von rund 150 Kleinstwasserkraftwerken im Kanton St. Gallen dürften rund zwei Drittel, also um die 100, noch auf Grundlage ehehafter Rechte betrieben werden, schreibt Felix Bischofberger in einer Einfachen Anfrage an die Regierung.Als Folge des Bundesgerichtsurteils verlieren sie den Schutz der Eigentumsgarantie, und zwar entschädigungslos, schreibt er. Bischofberger spricht von Enteignung.Viele dieser Wasserkraftwerke seien nach einer anderen rechtlichen Grundlage saniert worden, als man es mit einer Wasserrechtskonzession hätte tun müssen. Bischofberger will deshalb wissen, wie es im Kanton St. Gallen um den Investitionsschutz der bereits ausgeführten Sanierungen steht. Oder, sinngemäss, ob der Aufwand für die Katz war, besonders wenn weitere bauliche Massnahmen nötig werden sollten, damit die für eine Konzession nötige, dem Gewässerschutzgesetz entsprechende Restwassermenge gewährleistet werden kann.Felix Bischofberger fürchtet, dass sich nun viele Betreiber gezwungen sehen werden, ihr Kraftwerk stillzulegen, weil sich die Stromproduktion nicht mehr rechnet. Damit stünde die Entwicklung seiner Ansicht nach aber quer in der politischen Landschaft, weil sich der Bund in seiner neuen Energiestrategie 2050 ja für den Ausbau der Wasserkraft ausgesprochen hat.Bischofberger will deshalb von der Regierung wissen, wie sie den Bundesgerichtsentscheid im Kanton St. Gallen umsetzen wird. Ausserdem, wie sie die bestehenden Wasserkraftwerke zu schützen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für sie zu verbessern gedenkt.

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