Laut Strassengesetz des Kantons St. Gallen umfasst der Aufgabenbereich der Gemeinden den Unterhalt der Gemeindestrassen erster und zweiter Klassen, was vor allem Nebenstrassen umfasst. Im Unterhalt enthalten ist der Winterdienst, der sie dazu verpflichtet, auch Geh- und Radwege entlang der Kantonsstrassen zu räumen. Bei kleinen Nebenstrassen sind die Gemeinden nicht verpflichtet, den Schnee zu pflügen. Hausbesitzer sind in diesem Fall für den Unterhalt zuständig.Dem Kanton obliegt es, die Hauptverkehrsadern von Schnee zu befreien. Für Autobahnen und andere Nationalstrassen ist der Bund verantwortlich. (ce/bs)