19.02.2021

Waren die Eltern schuld am Tod?

Am Kantonsgericht wurde der Berufungsprozess gegen die Eltern eines in Staad verstorbenen Mädchens verhandelt.

Von Claudia Schmid
aktualisiert am 03.11.2022
Die zweijährige Tochter der beiden Beschuldigten starb im Sommer 2015 in ihrem Kinderzimmer. Die Mutter bettete den bereits verwesten Leichnam in einen Koffer und versteckte ihn im Keller des Einfamilienhauses in Staad. Nach dem Fund wurden die Eltern wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt und vom Kreisgericht Rorschach Ende 2018 verurteilt.In seinem Entscheid wandelte das Gericht den Anklagepunkt «vorsätzliche Tötung» in «fahrlässige Tötung» ab und sanktionierte die Mutter mit einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, den Vater mit fünf Jahren.Vater spricht von schwerem VerlustIn der Berufungsverhandlung am Kantonsgericht St. Gallen befragte der vorsitzende Richter zunächst den Vater. Der 57-jährige Schweizer berichtete von einer schwierigen Kindheit mit mehreren Suizidfällen in der Familie. Nachdem er Vater geworden war, gab es offenbar Probleme an seiner Arbeitsstelle und er wurde entlassen. Auf seinen Kokainhandel und Eigenkonsum angesprochen, verweigerte er in der Hauptsache die Aussage. Der Vorwurf lautete, dass er für rund 180000 Franken Kokain gekauft hatte. Vom Kokainkonsum seiner Lebenspartnerin wollte er nichts gewusst haben.Den Vorwurf, die gemeinsame Tochter physisch, psychisch, sozialemotional und medizinisch vernachlässigt zu haben, wies er zurück. Die Geburt der Tochter sei für ihn eine grosse Freude gewesen. Sein Fehler sei gewesen, in jener Zeit zu verbissen gearbeitet zu haben. Deshalb habe er vor allem an den Wochenenden Zeit mit Frau und Tochter verbracht. Das Kind aber sei nie alleine gelassen worden. Es sei immer jemand da gewesen. Seine Tochter sei dann von einem Tag auf den anderen nicht mehr da gewesen. Die Mutter habe gesagt, das Mädchen befinde sich im Ausland. Damals sei er bereits in psychiatrischer Behandlung gewesen. Nach dem Fund der Kinderleiche sei er zusammengebrochen und habe in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden müssen. Auch die richterliche Befragung der Mutter dauerte über zwei Stunden. Aus den Schilderungen ihres bisherigen Lebens wurde deutlich, dass die deutsche Staatsangehörige bereits mit 16 Jahren das erste Mal Mutter wurde und sich in jungen Jahren prostituierte.Nachdem sie in die Schweiz gekommen war, arbeitete sie zunächst im Gastgewerbe und bekam zwei weitere Kinder. Nach ihren Aussagen heiratete sie den Vater, weil sich die Behörden wegen des Sorgerechts eingeschaltet hätten. Später ging die Ehe in die Brüche und ihr wurde das Sorgerecht für die beiden Kinder entzogen.Die meisten Fragen zu ihrem Kokainkonsum wollte sie nicht beantworten. Auf den Tod ihres jüngsten Kindes angesprochen, bestritt sie die Vorwürfe der Anklage. Sie habe ihr Mädchen geliebt und sei beim ersten Schrei von ihr sofort gesprungen, betonte sie. Keine Antwort gab sie auf die Frage, wie sie sich erkläre, dass bei der Analyse von Haaren des Kindes Kokainspuren gefunden wurden.Als sie die Tochter tot im Bettchen gefunden habe, sei sie traumatisiert gewesen, erklärte die Frau weiter. Alles, was danach passiert sei, könne sie nicht mehr richtig einordnen. An das Todesdatum könne sie sich nicht erinnern, jedoch wisse sie noch, dass sie das Kind an einem Morgen leblos und eiskalt vorgefunden habe, erzählte sie unter Tränen. Sie habe ihm deshalb einen warmen Pullover und eine Strumpfhose angezogen. Sie habe ihre Tochter nicht vernachlässigt und gehe nicht unschuldig ins Gefängnis.Beweislage zu dünn für VerurteilungDie beiden Verteidigerinnen des Vaters und der Mutter wiesen darauf hin, dass die Todesursache des Kindes nicht geklärt worden sei. Man wisse weder wo, noch wann und woran das Mädchen gestorben sei. Der Anklage sei es nicht gelungen, eine klare Beweislage ohne Spekulationen zu schaffen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Tochter am plötzlichen Kindstod gestorben sei. Sie forderten Freisprüche von den Hauptanklagepunkten.Die Mutter habe ihre tote Tochter «nicht hergeben» und den Leichnam bei sich behalten wollen. Dies sei der Grund, weshalb sie ihn in den kühlen Keller gebracht habe. Der Vater habe nie Anzeichen dafür gesehen, dass die erfahrene, mehrfache Mutter das gemeinsame Kind vernachlässige. Die Staatsanwältin hatte Anschlussberufung erhoben. Sie beantragte eine Verurteilung wegen  vorsätzlicher Tötung und die Erhöhung des Strafmasses auf 8 Jahre Haft für den Vater und 10,5 Jahre für die Mutter. Das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen steht noch aus.

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