26.06.2020

Walzenhausen zeigt ehemaligen Gemeinderat an

Hanspeter Züst soll beim Güllen gegen den Gewässerschutz verstossen haben.

Von Margrith Widmer
aktualisiert am 03.11.2022
Die Gemeinde hat den ehemaligen Gemeinderat Hanspeter Züst wegen Verstosses gegen den Gewässerschutz (Quellschutz) durch Ausbringen von Jauche beim Ausserrhoder Amt für Umweltschutz angezeigt. Züst gehörte dem Gemeinderat Walzenhausens von 2017 bis Februar 2020 an; er war Vorsteher des Ressorts Sicherheit und Umwelt. Züst trat wegen eines zerrütteten Vertrauensverhältnisses mit Gemeindepräsident Michael Litscher und Vize-Gemeindepräsident Roger Rüesch per sofort zurück.Züst wird vorgeworfen, in der Zone S3 Jauche ausgetragen zu haben. Als wichtigste Schutzmassnahme sind in diesem Gebiet industrielle und gewerbliche Betriebe verboten, von denen eine Gefahr für das Grundwasser ausgeht. Für neue Anlagen gelten generell und ungeachtet allfälliger Bestimmungen in älteren Schutzzonenreglementen gewisse Mindestanforderungen. Schon vorhandene, nicht zonenkonforme Anlagen dürfen vorderhand bestehen bleiben und weiter genutzt werden, sofern keine Gefahr für das Grundwasser besteht.Gebiet war zum besagten Zeitpunkt keine SchutzzoneZüst sagt, er habe in den letzten 20 Jahren ohne die geringsten Probleme im Gebiet Jauche ausgebracht und habe auch im Fall, der bei der Ausserrhoder Staatsanwaltschaft hängig ist, die Verbotsfrist respektiert. Das Gülleverbot läuft während der Vegetationsruhen von Mitte November und Mitte Februar. Flüssiger Dünger darf nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist – nicht aber, wenn der Bo-den wassergesättigt, schneebedeckt, gefroren oder ausgetrocknet ist. Ebenso wenig darf Gülle bei hohen Temperaturen und bei starkem Wind ausgetragen werden.Am «Tatort» bestand zum «Tatzeitpunkt» noch keine definitive Gewässerschutzzone. Damals galt für die Quellfassungen «Höchi» ein Schutzzonenreglement der Gemeinde aus dem Jahr 2005, inklusive Ergänzungen der Vorprüfung bis 22. Oktober 2018 und Grundeigentümerversammlung bis 19. März 2019. Die «Höchi» war somit noch nicht definitiv und auch noch nicht im Grundbuch eingetragen. Das Auflage- und Rechtsverfahren wurde erst per Ende Februar 2020 abgeschlossen. Nachdem die Gemeinde Walzenhausen die definitiven Pläne erhalten hatte, konnte sie den Antrag auf die definitive Festsetzung beim zuständigen Departement Bau und Volkswirtschaft beantragen.Kein Verstoss, da Reglement nicht in KraftAus dem Rechtsstaatsprinzip der Bundesverfassung wird unter anderem das Gebot der Rechtssicherheit abgeleitet, wonach alles staatliche Handeln an das Recht, also an generell-abstrakte Normen, gebunden ist. Daraus wird das Rückwirkungsverbot abgeleitet.Da Züst nach Ablauf der Verbotsfrist Jauche ausbrachte und das betreffende Reglement noch nicht in Kraft gesetzt war, konnte er nicht gegen ein Reglement oder eine Grundwasserschutzzone verstossen. Die Zone wurde erst am 15. Mai 2020 definitiv, also erst Monate nach der Anzeige. Zu letzterer wollten weder Gemeindepräsident Michel Litscher noch das Amt für Umweltschutz Auskunft erteilen, da es sich um ein «laufendes Verfahren» handle.

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