03.09.2020

Wärme aus dem See für Altenrhein

Altenrhein soll künftig einen grossen Teil der benötigten Wärme aus dem Bodensee beziehen.

Anlässlich der im letzten Herbst vom Kanton formulierten Strategie zur Wärmenutzung aus dem Bodensee sowie der nicht mehr gegebenen Option Wärme aus dem AVA, hat der Gemeinderat dieses Frühjahr eine Machbarkeitsstudie für die Nutzung von Seewärme über die bestehenden Seewasseranlagen der Firma BWB Oberflächentechnik in Auftrag gegeben. Die Resultate der Studie zeigen, dass mit der bestehenden Kapazität dieser Seewasserleitung – und der Betriebsabwärme von BWB – ein grosser Teil der in Altenrhein benötigten Wärme für Wohn- und Gewerbebauten aufbereitet werden könnte.Ein erstes Teilprojekt ist bereits beschlossenKonkrete Abklärungen haben zudem ergeben, dass sich bereits ein erstes Teilprojekt mit BWB als Wärmelieferant und Fortimo (Erstellerin Projekt Dorfzentrum Altenrhein) als erstem grossen Wärmeabnehmer kostendeckend umsetzen lässt. Die Seewasserwärme soll über ein sogenanntes Anergienetz (Kaltwassernetz) von der BWB durch die Dorfstrasse zur neuen Überbauung Dorfzentrum übertragen werden.Der Gemeinderat Thal hat im Juli 2020 die Umsetzung dieses Teilprojekts beschlossen. Zur Bestimmung des Projektperimeters des Gesamtprojektes wird in den nächsten Wochen eine neue Umfrage bei den Liegenschaftseigentümern stattfinden. Mit diesen Informationen wird anschliessend ein neues Wärmeverbundprojekt Altenrhein entwickelt. Die gemeinderätliche Kommission Energie und Umwelt koordiniert und begleitet die weiteren Vorarbeiten.Das alte Feuerwehrdepot in Thal wird seit etwa zwei Jahren durch die Technischen Betriebe Thal als Werkhof genutzt. Da in diesem Depot auch alle Fahrzeuge stationiert und gewartet werden, nutzt die Elektro- und Wasserversorgung den bestehenden Aussenwaschplatz für die Reinigung der Fahrzeuge. Seit der seinerzeitigen Errichtung dieses Waschplatzes sind jedoch neue Vorschriften in Kraft getreten, was die technische Einrichtung eines solches Platzes betrifft. Die Technischen Betriebe müssen die Erneuerung des Waschplatzes deshalb im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens umsetzen, da dieses Vorhaben die Zustimmung verschiedener kantonaler Stellen bedingt. (gk)

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